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Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?
Beitrag
<blockquote data-quote="Bastelbude" data-source="post: 1770733" data-attributes="member: 449193"><p><strong>AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?</strong></p><p></p><p>Vielleicht kann man daraus was ableiten:</p><p></p><p>Quelle: <a href="http://www.plagaware.de" target="_blank">Contentklau und Website-Plagiate kostenlos suchen, finden und verhindern</a></p><p></p><p>Zitat:</p><p></p><p>"reine handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigekeiten ebenso zustande brächte" (Terhaag, Herrmann: Onlinerecht - Ratgeber für Selbstständige, Data Becker, 2006) nicht geschützt. Dies gilt sinngemäß für längere Nachrichtentexte, wie das Landesgreicht Düsseldorf im <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2007/12_O_194_06urteil20070425.html" target="_blank">Urteil vom 25.04.2007 - Az: 12 O 194/06</a> feststellte. </p><p></p><p> Ebenfalls <strong>keine notwendige Schöpfungshöhe</strong> erreichen im Normalfall </p><p></p><p></p><ul> <li data-xf-list-type="ul">einfache Beschreibungstexte ("Die Speicherkarte verfügt über eine Kapazität von 4GB"),</li> <li data-xf-list-type="ul">Nachrichten und Kurzmeldungen ("Hightech-Olympiade beginnt: Die IFA startet mit Ausstellerrekord"),</li> <li data-xf-list-type="ul">Zahlen und Fakten,</li> <li data-xf-list-type="ul">Werbeslogans (aber: Schutz als registrierte Marke möglich!) sowie</li> <li data-xf-list-type="ul">einfache Gestaltungselemente.</li> </ul><p></p><p>Dagegen dürften ausführlichere Beschreibungstexte, persönliche Erfahrungsberichte (wie z.B. in Blogs/Weblogs) und ähnliches im Regelfall schützenswerte Werke im Sinne des Urheberrechts sein. <strong>Fotos und Lichtbilder</strong></p><p></p><p> Fotos und Lichtbilder sind in jedem Fall "Werke" im Sinne des Urheberrechts und damit unmittelbar schützenswert. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Bilder in keinem Maße als künstlerisch - oder in anderer Hinsicht - wertvoll erscheinen mögen, wie z.B. Schnappschüsse. Fotos genießen damit urheberrechtlichen Schutz, unabhängig von einer etwaigen Schöpfungshöhe. </p><p>Dies gilt im Übrigen auch für stark verkleinerte Darstellungen, wie z.B. so genannte "Thumbnails" oder "Vorschaubilder" auf Webseiten, wie das Landesgericht Bielefeld im <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20060106.htm" target="_blank">Urteil vom 08.11.2005 20 S 49/05</a> (Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails) darlegte. </p><p></p><p>VG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bastelbude, post: 1770733, member: 449193"] [b]AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?[/b] Vielleicht kann man daraus was ableiten: Quelle: [url=http://www.plagaware.de]Contentklau und Website-Plagiate kostenlos suchen, finden und verhindern[/url] Zitat: "reine handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigekeiten ebenso zustande brächte" (Terhaag, Herrmann: Onlinerecht - Ratgeber für Selbstständige, Data Becker, 2006) nicht geschützt. Dies gilt sinngemäß für längere Nachrichtentexte, wie das Landesgreicht Düsseldorf im [URL="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2007/12_O_194_06urteil20070425.html"]Urteil vom 25.04.2007 - Az: 12 O 194/06[/URL] feststellte. Ebenfalls [B]keine notwendige Schöpfungshöhe[/B] erreichen im Normalfall [LIST] [*]einfache Beschreibungstexte ("Die Speicherkarte verfügt über eine Kapazität von 4GB"), [*]Nachrichten und Kurzmeldungen ("Hightech-Olympiade beginnt: Die IFA startet mit Ausstellerrekord"), [*]Zahlen und Fakten, [*]Werbeslogans (aber: Schutz als registrierte Marke möglich!) sowie [*]einfache Gestaltungselemente. [/LIST] Dagegen dürften ausführlichere Beschreibungstexte, persönliche Erfahrungsberichte (wie z.B. in Blogs/Weblogs) und ähnliches im Regelfall schützenswerte Werke im Sinne des Urheberrechts sein. [B]Fotos und Lichtbilder[/B] Fotos und Lichtbilder sind in jedem Fall "Werke" im Sinne des Urheberrechts und damit unmittelbar schützenswert. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Bilder in keinem Maße als künstlerisch - oder in anderer Hinsicht - wertvoll erscheinen mögen, wie z.B. Schnappschüsse. Fotos genießen damit urheberrechtlichen Schutz, unabhängig von einer etwaigen Schöpfungshöhe. Dies gilt im Übrigen auch für stark verkleinerte Darstellungen, wie z.B. so genannte "Thumbnails" oder "Vorschaubilder" auf Webseiten, wie das Landesgericht Bielefeld im [URL="http://www.jurpc.de/rechtspr/20060106.htm"]Urteil vom 08.11.2005 20 S 49/05[/URL] (Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails) darlegte. VG [/QUOTE]
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