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Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 1770886" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?</strong></p><p></p><p>Wie jemand schon geschrieben hat: in der Praxis legt ein Richter die Schöpfungshöhe fest. Das ist zudem in jeder Domäne anders. Ein besonders willkürliches Beispiel:</p><p>Einem ganzen Betriebssystem wurde gegen Ende der 80er Jahre die Schöpfungshöhe aberkannt. Das Betriebssystem sei ja nur eine Ansammlung technischer Anweisungen. Im Sinne des für Künstler entworfenen Gesetzes: Null Kreativität, alles Engineering. Grob aus dem seitenlangen Urteil.</p><p>Einige Jahre später wurde das UrhG um eine Regelung zum Raubkopieren ergänzt. Dann galt: Selbst eine triviale Anfänger-Funktion zum Addieren - sagen wir mal hier: int addiere (int a, int b) {addiere = a + b} - genießt jetzt vollen Schutz. Nähme ich statt der Variablennamen a + b z.B. Tom + Jerry und das lächerliche Beispiel taucht so irgendwann bei Microsoft in einem Demo-Programm auf, könnte man womöglich die Auslieferung des ganzen Pakets untersagen oder Lizenzanteile einfordern. </p><p>Das ist die Bandbreite: einmal wird ein Werk mit klarer und nicht geleugneter jahrelanger Eigenarbeit komplett negiert. Ein anderes Mal wird jede Schuppe für heilig erklärt.</p><p></p><p>Wer - egal von welcher Seite - immer sein Geld kriegt: der Anwalt. </p><p></p><p>Zur Frage der Veredelung: </p><p>Jemand hat oben geschrieben, dass bestimmte Daten gemeinfrei sind. Unklar war lange, ob dazu die Telefonnummern-Informationen zählen. Als die Telekom für eine Telefonnummern-CD noch über 1000,-- DM genommen hat, war das aus Sicht der Telekom schon so. Die hat die Daten auch nicht hergegeben und zudem mit Marker-Einträgen geschützt. Jedes Telefonbuch enthält also nicht existierende Datensätze, an denen die Telekom bei Übernahme der Daten erkennt, dass es deren Daten sind.</p><p>Das wurde wichtig, als nämlich ab Mitte der 90er andere Anbieter von Telefonbuch-CDs kamen. Die US-Gerichte haben festgelegt, das solche Daten Arbeit machen und die Übernahme daher so ohne Weiteres nicht in Ordnung. Achtung - die Arbeit! ist der Hammer dabei. Das Urteil hieß deswegen "Sweat of the brow"-Urteil ("Schweiß auf der Augenbraue"). Das war die Antwort, was das höchste US-Gericht also wollte. Ist deswegen wichtig, weil bei solchen neuen Sachen, unsere Gerichte sich oft nach den US-Gerichten richten. Ich löse auf: die Telefonbuch-Anbieter sind mit Telefonbüchern nach China gefahren (NICHT mit eine Telefonbuch-CD) und haben in mühseliger Handarbeit billige chinesische Schreibkräfte die Telefonbuch-Einträge abschreiben lassen, denn es soll ja Schweiß auf der Braue fließen. Diesen Aufwand hat man für den Fall der Klage gefilmt und das als mögliche Verhandlungsstrategie kommuniziert. </p><p>Die Klage der Telekom hat diesen Aspekt tatsächlich nicht mehr aufgegriffen. Es ging nur noch um Datenschutz, weil die anderen Anbieter zu einer Nummer auch einen Namen ausgeben konnten.</p><p>Aber man halte fest: Selbst aus körperlicher Fleißarbeit kann bei klarem, sogar filmerisch festgehaltenem Abschreiben von Daten eine neue schützenswerte Datenbank entstehen!</p><p></p><p>Mach Dir bei Deinen Bildern keinen Kopf um Jura oder studiere es.</p><p>Disney wird sicher oft überlegen, ob man Klage einreicht. Man wird es aber auch oft nicht tun, weil das Publikum diese Aggression gegen kleinere Gegner nicht mag.</p><p></p><p>Beispiel: Der Konzern Jack Wolfskin ist vor einiger Zeit ohne Vorwarnung gegen jemanden vorgegangen, weil er für irgendwas eine Wolfstatze benutzt hat. Das Fall war tatsächlich recht trivial, wenig kommerziell und es hätte wahrscheinlich auch eine höfliche Mail ("Sie wissen vielleicht nicht ... bitte unterlassen Sie bis spätestens ...") gereicht. Es kam aber gleich zu Kosten. Damit kam Publizität in die Sache und einige hundert Empörungsschreiben zu Wolfskin a la "Laßt gefälligst den Schüler in Ruhe, Ihr Verbrecher". Am Ende hat Wolfskin die Kosten selbst getragen und den Verstoßer ziehen lassen. Will sagen: Formal waren die im Recht. Wenn die aber dann 1000 Euro einziehen und dafür 400 Jacken weniger verkaufen, haben sie nichts gewonnen. Ich habe den Fall z.B. aus dem Spiegel. Bis dahin hat es dieser Vorgang aufgrund der Empörungswelle gegen Wolfskin - nicht wegen des Verstoßes! - geschafft.</p><p>Ein solches Hai-Fisch-Image kann nicht jeder Konzern vertragen. Da sehe ich bei Disney und den ganzen Niedlich-Harmlos-Sachen eher das Problem. Man sehe sich übrigens den Ruf von Sony an. Nachdem man CDs verstümmelt und Rootkits auf User losgelassen hat, ist Sony von jedweder Hacker-Vereinigung als Ziel immer besonders gerne genommen. Gut - sprengt das Urhberrecht jetzt. Aber als Konzern kann sollte man ja wirklich im Blick haben, was eine Handlung insgesamt bringt und da gehört die Auswirkung auf das Markenimage schon klar dazu.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 1770886, member: 432756"] [b]AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?[/b] Wie jemand schon geschrieben hat: in der Praxis legt ein Richter die Schöpfungshöhe fest. Das ist zudem in jeder Domäne anders. Ein besonders willkürliches Beispiel: Einem ganzen Betriebssystem wurde gegen Ende der 80er Jahre die Schöpfungshöhe aberkannt. Das Betriebssystem sei ja nur eine Ansammlung technischer Anweisungen. Im Sinne des für Künstler entworfenen Gesetzes: Null Kreativität, alles Engineering. Grob aus dem seitenlangen Urteil. Einige Jahre später wurde das UrhG um eine Regelung zum Raubkopieren ergänzt. Dann galt: Selbst eine triviale Anfänger-Funktion zum Addieren - sagen wir mal hier: int addiere (int a, int b) {addiere = a + b} - genießt jetzt vollen Schutz. Nähme ich statt der Variablennamen a + b z.B. Tom + Jerry und das lächerliche Beispiel taucht so irgendwann bei Microsoft in einem Demo-Programm auf, könnte man womöglich die Auslieferung des ganzen Pakets untersagen oder Lizenzanteile einfordern. Das ist die Bandbreite: einmal wird ein Werk mit klarer und nicht geleugneter jahrelanger Eigenarbeit komplett negiert. Ein anderes Mal wird jede Schuppe für heilig erklärt. Wer - egal von welcher Seite - immer sein Geld kriegt: der Anwalt. Zur Frage der Veredelung: Jemand hat oben geschrieben, dass bestimmte Daten gemeinfrei sind. Unklar war lange, ob dazu die Telefonnummern-Informationen zählen. Als die Telekom für eine Telefonnummern-CD noch über 1000,-- DM genommen hat, war das aus Sicht der Telekom schon so. Die hat die Daten auch nicht hergegeben und zudem mit Marker-Einträgen geschützt. Jedes Telefonbuch enthält also nicht existierende Datensätze, an denen die Telekom bei Übernahme der Daten erkennt, dass es deren Daten sind. Das wurde wichtig, als nämlich ab Mitte der 90er andere Anbieter von Telefonbuch-CDs kamen. Die US-Gerichte haben festgelegt, das solche Daten Arbeit machen und die Übernahme daher so ohne Weiteres nicht in Ordnung. Achtung - die Arbeit! ist der Hammer dabei. Das Urteil hieß deswegen "Sweat of the brow"-Urteil ("Schweiß auf der Augenbraue"). Das war die Antwort, was das höchste US-Gericht also wollte. Ist deswegen wichtig, weil bei solchen neuen Sachen, unsere Gerichte sich oft nach den US-Gerichten richten. Ich löse auf: die Telefonbuch-Anbieter sind mit Telefonbüchern nach China gefahren (NICHT mit eine Telefonbuch-CD) und haben in mühseliger Handarbeit billige chinesische Schreibkräfte die Telefonbuch-Einträge abschreiben lassen, denn es soll ja Schweiß auf der Braue fließen. Diesen Aufwand hat man für den Fall der Klage gefilmt und das als mögliche Verhandlungsstrategie kommuniziert. Die Klage der Telekom hat diesen Aspekt tatsächlich nicht mehr aufgegriffen. Es ging nur noch um Datenschutz, weil die anderen Anbieter zu einer Nummer auch einen Namen ausgeben konnten. Aber man halte fest: Selbst aus körperlicher Fleißarbeit kann bei klarem, sogar filmerisch festgehaltenem Abschreiben von Daten eine neue schützenswerte Datenbank entstehen! Mach Dir bei Deinen Bildern keinen Kopf um Jura oder studiere es. Disney wird sicher oft überlegen, ob man Klage einreicht. Man wird es aber auch oft nicht tun, weil das Publikum diese Aggression gegen kleinere Gegner nicht mag. Beispiel: Der Konzern Jack Wolfskin ist vor einiger Zeit ohne Vorwarnung gegen jemanden vorgegangen, weil er für irgendwas eine Wolfstatze benutzt hat. Das Fall war tatsächlich recht trivial, wenig kommerziell und es hätte wahrscheinlich auch eine höfliche Mail ("Sie wissen vielleicht nicht ... bitte unterlassen Sie bis spätestens ...") gereicht. Es kam aber gleich zu Kosten. Damit kam Publizität in die Sache und einige hundert Empörungsschreiben zu Wolfskin a la "Laßt gefälligst den Schüler in Ruhe, Ihr Verbrecher". Am Ende hat Wolfskin die Kosten selbst getragen und den Verstoßer ziehen lassen. Will sagen: Formal waren die im Recht. Wenn die aber dann 1000 Euro einziehen und dafür 400 Jacken weniger verkaufen, haben sie nichts gewonnen. Ich habe den Fall z.B. aus dem Spiegel. Bis dahin hat es dieser Vorgang aufgrund der Empörungswelle gegen Wolfskin - nicht wegen des Verstoßes! - geschafft. Ein solches Hai-Fisch-Image kann nicht jeder Konzern vertragen. Da sehe ich bei Disney und den ganzen Niedlich-Harmlos-Sachen eher das Problem. Man sehe sich übrigens den Ruf von Sony an. Nachdem man CDs verstümmelt und Rootkits auf User losgelassen hat, ist Sony von jedweder Hacker-Vereinigung als Ziel immer besonders gerne genommen. Gut - sprengt das Urhberrecht jetzt. Aber als Konzern kann sollte man ja wirklich im Blick haben, was eine Handlung insgesamt bringt und da gehört die Auswirkung auf das Markenimage schon klar dazu. [/QUOTE]
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