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Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?
Beitrag
<blockquote data-quote="SistaX" data-source="post: 1776984" data-attributes="member: 376825"><p><strong>AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?</strong></p><p></p><p>Hm. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich sehe, ich habe ein sehr schwammiges Thema aufgegriffen. Ich hätte mir zwar erhofft, ein paar richtig konkrete Beispiel zu bekommen, was Illustrationen anbelangt, aber alles in allem ist das wohl ein eher schwieriges Terrain. Ich darf mal kurz meine Sichtweise der Dinge zusammenfassen: generell gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo ein Kläger, liegt die Entscheidung immer im Ermessen des Richters. Der Kläger wird genau dann klagen, wenn er sich einen Prozess finanziell leisten kann, der jeweilige Richter, wenn es denn auf einen Prozess ankommt, entscheidet aus dem Bauch heraus, denn klare Richtlinien gibt es wohl nicht. </p><p>Bei Fotos ist das Urheberrecht etwas genauer definiert. Ich habe mal etwas in der Art gelesen, dass Werke, die digital entstanden sind, keinem genauen Urheberrechtsbestimmungen unterlegen sind. Sprich Zeichnungen oder Illustrationen, die rein am Rechner entstanden sind. Kann da jemand was dazu sagen? Wenn ich mit meinem GT oder mit meiner Maus zeichne, ist das doch immer noch eine Zeichnung, die ich selbst per Hand entworfen habe, oder nicht? Kann sein, dass unsere Gesetze in dieser Hinsicht etwas angestaubt sind und in diesem Fall von automatischen Berechnungen eines PCs ausgehen. Weiß wer was?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SistaX, post: 1776984, member: 376825"] [b]AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?[/b] Hm. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich sehe, ich habe ein sehr schwammiges Thema aufgegriffen. Ich hätte mir zwar erhofft, ein paar richtig konkrete Beispiel zu bekommen, was Illustrationen anbelangt, aber alles in allem ist das wohl ein eher schwieriges Terrain. Ich darf mal kurz meine Sichtweise der Dinge zusammenfassen: generell gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo ein Kläger, liegt die Entscheidung immer im Ermessen des Richters. Der Kläger wird genau dann klagen, wenn er sich einen Prozess finanziell leisten kann, der jeweilige Richter, wenn es denn auf einen Prozess ankommt, entscheidet aus dem Bauch heraus, denn klare Richtlinien gibt es wohl nicht. Bei Fotos ist das Urheberrecht etwas genauer definiert. Ich habe mal etwas in der Art gelesen, dass Werke, die digital entstanden sind, keinem genauen Urheberrechtsbestimmungen unterlegen sind. Sprich Zeichnungen oder Illustrationen, die rein am Rechner entstanden sind. Kann da jemand was dazu sagen? Wenn ich mit meinem GT oder mit meiner Maus zeichne, ist das doch immer noch eine Zeichnung, die ich selbst per Hand entworfen habe, oder nicht? Kann sein, dass unsere Gesetze in dieser Hinsicht etwas angestaubt sind und in diesem Fall von automatischen Berechnungen eines PCs ausgehen. Weiß wer was? [/QUOTE]
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