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Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?
Beitrag
<blockquote data-quote="rechtambild" data-source="post: 1783996"><p><strong>AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?</strong></p><p></p><p>Wir haben den Artikel über die Schöpfungshöhe fertiggestellt (<a href="http://bit.ly/l9NLQs" target="_blank">http://bit.ly/l9NLQs</a>). Ebenso verweise ich auf den darin verlinkten Artikel zur Bearbeitung und Benutzung von Werken (wo Beispiele verlinkten sind). </p><p></p><p> Zu "digitalen Bildern": </p><p>Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke sind Abbildungen, die durch Licht oder andere strahlende Energie erzeugt und insbesondere auf chemischem Wege oder digital festgehalten werden (LG Hamburg ZUM 2004, 675, 677 mit Anm Feldmann). Es muss dabei nicht auf einem Filmnegativ festgehalten werden, auch eine einzelne Aufnahme einer Digitalkamera ist davon erfasst.</p><p>Daraus ergibt sich aber, dass Abbildungen, die rein am PC entstanden sind, keine Lichtbilder / Lichtbildwerke iSd Gesetzes sind. Auch nicht, wenn das Programmierte Bild auf dem Bildschirm erscheint. Sog. CAD (ComputerAidedDesign) kann nur über das Computerprogramm § 2 I Nr. 1 UrhG, das optische Werk nur über § 2 I Nr. 4 oder Nr. 7 UrhG geschützt sein.</p><p>Zum Schutz von Benutzeroberfläschen und Screenshots verweise ich auf den entsprechenden Artikel: <a href="http://bit.ly/f4XamS" target="_blank">http://bit.ly/f4XamS</a> -- Für Rechtsberatung bitte einen Anwalt konsultieren. Dargestellt werden Grundlagen, die im Einzelfall anders aussehen können.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="rechtambild, post: 1783996"] [b]AW: Urheberrecht: Wie kann man "Schöpfungshöhe" definieren?[/b] Wir haben den Artikel über die Schöpfungshöhe fertiggestellt ([url]http://bit.ly/l9NLQs[/url]). Ebenso verweise ich auf den darin verlinkten Artikel zur Bearbeitung und Benutzung von Werken (wo Beispiele verlinkten sind). Zu "digitalen Bildern": Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke sind Abbildungen, die durch Licht oder andere strahlende Energie erzeugt und insbesondere auf chemischem Wege oder digital festgehalten werden (LG Hamburg ZUM 2004, 675, 677 mit Anm Feldmann). Es muss dabei nicht auf einem Filmnegativ festgehalten werden, auch eine einzelne Aufnahme einer Digitalkamera ist davon erfasst. Daraus ergibt sich aber, dass Abbildungen, die rein am PC entstanden sind, keine Lichtbilder / Lichtbildwerke iSd Gesetzes sind. Auch nicht, wenn das Programmierte Bild auf dem Bildschirm erscheint. Sog. CAD (ComputerAidedDesign) kann nur über das Computerprogramm § 2 I Nr. 1 UrhG, das optische Werk nur über § 2 I Nr. 4 oder Nr. 7 UrhG geschützt sein. Zum Schutz von Benutzeroberfläschen und Screenshots verweise ich auf den entsprechenden Artikel: [url]http://bit.ly/f4XamS[/url] -- Für Rechtsberatung bitte einen Anwalt konsultieren. Dargestellt werden Grundlagen, die im Einzelfall anders aussehen können. [/QUOTE]
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