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Urheberrecht
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<blockquote data-quote="tamai" data-source="post: 1407219" data-attributes="member: 262824"><p><strong>AW: Urheberrecht</strong></p><p></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"><u><strong>UrhG Urheberrecht</strong></u></span></p><p><span style="font-size: 10px"><a href="http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=Urheberrecht#b3UrhG" target="_blank">dejure.org / Suche: Urheberrecht</a></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"><strong>Teil 1, Abschnitt 2, § 2 Geschützte Werke</strong></span></p><p><span style="font-size: 10px"><a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html" target="_blank">§ 2 UrhG Geschützte Werke</a></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px">(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 2. Werke der Musik;</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;</span></p><p><span style="font-size: 10px"> 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.</span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px">(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.</span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"><strong>Teil 1, Abschnitt 6, § 53, Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch</strong></span></p><p><span style="font-size: 10px"><a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html" target="_blank">§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch</a></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px">(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche</span></p><p><span style="font-size: 10px">Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.</span></p><p><span style="font-size: 10px">Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch</span></p><p><span style="font-size: 10px">einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich</span></p><p><span style="font-size: 10px">um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger</span></p><p><span style="font-size: 10px">photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.</span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px">...</span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"><em>>> Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.</em></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span></p><p><span style="font-size: 10px"><em>>> Privatkopien sind erlaubt bei / wenn:</em></span></p><p><span style="font-size: 10px"><em>1 Begrenzung der Anzahl der Kopien (3-7, sicher 3).</em></span></p><p><span style="font-size: 10px"><em>2 Darf nicht kopiergeschützt sein, es sei denn der ************ wird nicht erkannt.</em></span></p><p><span style="font-size: 10px"><em>3 Es darf keine Gewinnerziehlungsabsicht bestehen</em></span></p><p><span style="font-size: 10px"><em>4 Keine illegale Vorlage (auch nicht von Tauschbörsen).</em></span></p><p><span style="font-size: 10px"></span> </p><p></p><p><span style="color: DarkSlateGray"><span style="font-size: 12px">Du erstellst eine eigene Arbeit (Schöpfung), nach einer nicht illegal bezogenen Vorlage und verwendest und -wertest diese Arbeit nicht kommerziell - na dann zeig mal deine Schöpfung/en!</span></span> <img src="/styles/default/xenforo/smilies/biggrin.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="Big Grin :D" data-shortname=":D" /></p><p></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="color: DarkSlateGray">lg tamaki</span></span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="color: DarkSlateGray"></span></span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="color: DarkSlateGray">ohne anerkennung einer rechtsplicht :hmpf:</span></span></p><p><span style="font-size: 10px"><span style="color: DarkSlateGray"></span></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tamai, post: 1407219, member: 262824"] [b]AW: Urheberrecht[/b] [SIZE=2] [U][B]UrhG Urheberrecht[/B][/U] [url=http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=Urheberrecht#b3UrhG]dejure.org / Suche: Urheberrecht[/url] [B]Teil 1, Abschnitt 2, § 2 Geschützte Werke[/B] [url=http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html]§ 2 UrhG Geschützte Werke[/url] (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2. Werke der Musik; 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. [B]Teil 1, Abschnitt 6, § 53, Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch[/B] [url=http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html]§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch[/url] (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. ... [I]>> Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.[/I] [I]>> Privatkopien sind erlaubt bei / wenn: 1 Begrenzung der Anzahl der Kopien (3-7, sicher 3). 2 Darf nicht kopiergeschützt sein, es sei denn der ************ wird nicht erkannt. 3 Es darf keine Gewinnerziehlungsabsicht bestehen 4 Keine illegale Vorlage (auch nicht von Tauschbörsen).[/I] [/SIZE] [COLOR=DarkSlateGray][SIZE=3]Du erstellst eine eigene Arbeit (Schöpfung), nach einer nicht illegal bezogenen Vorlage und verwendest und -wertest diese Arbeit nicht kommerziell - na dann zeig mal deine Schöpfung/en![/SIZE][/COLOR] :D [SIZE=2][COLOR=DarkSlateGray]lg tamaki ohne anerkennung einer rechtsplicht :hmpf: [/COLOR][/SIZE] [/QUOTE]
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