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Urheberrechtsfrage
Beitrag
<blockquote data-quote="DoctorG" data-source="post: 1766331" data-attributes="member: 432756"><p><strong>AW: Urheberrechtsfrage</strong></p><p></p><p>Praktisch fällt mir keine Regelung des Urheberrechts ein, die Dir Deine benötigte Handlung so richtig erlaubt. Freiheiten für privat (im Gegensatz zu gewerblich) gibt es bei Patenten. Die gibt es aber nur auf Erfindungen. Bei Werken - dazu zählt das Bild - gilt eben das Urheberrecht. Hier gibt es *allgemein* keinen Privat-Freiraum. Aber in einigen Spezialfällen. Das ist die Sache mit der "Privatkopie". In den Zeiten der Musikkassette sowie des Kopiergeräts wurde mit jedem Gerät und jedem Datenträger pauschal z.B. von der Gema, der VG Wort etc. pauschal ein bisschen Geld einkassiert. Dafür durfte man dann eigentlich urhebergeschützte Werke wie Bücher (in Auszügen) oder Schallplatten im Privatrahmen kopieren. Bei Musik hat sich mit den MP3s der Rahmen ohnehin geändert.</p><p>Jetzt hast Du leider ein Foto und keine Buchseite. Dann wäre da nämlich eine passende "Privatlücke". Bei Fotos kenne ich keine entsprechende Frei-Regelung. Die Gesellschaft, die hier in Deutschland pauschal die Recht wahrnimmt wäre die VG Bild. Deren Tarife sind .</p><p>Demnach wäre für einen Einzeldruck A4 mit bis zu 100 Exemplaren (1 fällt wohl in die Gruppe 1- 100 ...) 65,00 Euro zu zahlen. Jetzt weiß ich nicht, welche Größe Du trägst, meist sind diese Folien für Textilien aber wohl A4. </p><p>Soweit die Theorie. </p><p>Vermutlich wirst Du als Privatperson mit Deiner Privatfrage aber nicht mal eine Antwort kriegen, selbst wenn Du das wirklich fragst. War zumindest bei der Gema so, wenn man als Privatperson tatsächlich gefragt hat, wieviel 5 Songs auf eine CD Brennen für einen Verwandten denn kosten und wie man das entrichten soll.</p><p></p><p><strong>Wie ist denn das bei solchen selbst erstellten Vorlagen, die aber ja auf einer bekannten Person basieren?</strong></p><p><strong></strong></p><p>Intessanter Punkt. Ab gewissen Veränderungen - man spricht von Schaffenshöhe - ist Dein Werk nicht mehr nur eine Kopie oder Abkupferung. Du kannst mit kunstvollen Veränderungen (D)ein eigenes Werk schaffen. Das würde dann ebenfalls Urheberschutz geniessen. Darauf hättest Du dann die üblichen Rechte, z.B. das der Vervielfältigung. Dabei unterliegt bei einer so bekannten Persönlichkeit auch das Recht am eigenen Bild. Du bist dann eben malender Künstler und dieser Musik hat Dich zu einem S/W-Porträit inspiriert. Das kann Dir nicht untersagt werden. </p><p></p><p>Aber: ein schlichtes Vektorisieren, das auch noch ein Tool automatisch gemacht hat, wird nicht reichen. Ein Abmalen (falls Du ein so ein Zeichenpad hast oder so ...) der Silhouette schon. Es ging Dir ja nur um eine Art Scherenschnitt. </p><p></p><p>Da Spreadshirt tatsächlich im großen Stil arbeitet, stehen die vermutlich auch unter starker Beobachtung und fordern von Einsendern eben die Übernahme der Verantwortung. Nicht dass irgendein Gravenreuth absichtlich etwas Drucken läßt und nach Erhalt des T-Shirts Spreadshirt wegen Raubkopiererei mit deren T-Shirt als Beweisstück abmahnt (das war ein Anwahlt, der so gearbeitet hat). Das ist vermutlich deren Horror-Szenario, darum die Regelung.</p><p></p><p>Pragmatischer Ansatz:</p><p>Ich würde mit dem Bild auf einem USB-Stick zu einem gut ausgestatteten Copy-Laden mit T-Shirt-Ausstattung vor Ort gehen. Nicht online, nicht Internet - nichts mit digitalen Fingerabdrücken auf E-Mail-Servern, FTP-Backups etc. </p><p>Dort wirst Du relativ sicher überhaupt kein Problem haben. Am Besten zahlst Du auch noch bar. Vielleicht weiß die Person im Copy-Laden sogar, dass er für die Geräte auch an die VG-Bild Pauschalen bezahlt. Dann wäre alles vollends in Butter.</p><p>Damit solltest Du aber tatsächlich nicht handeln und das nicht öfter machen - auch wenn Freunde das Werk dann cool finden. </p><p></p><p>Wichtig: Das schildert nur meine Meinung wieder und ist keinesfalls als Rechtsberatung o.ä. gemeint oder zu verstehen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DoctorG, post: 1766331, member: 432756"] [b]AW: Urheberrechtsfrage[/b] Praktisch fällt mir keine Regelung des Urheberrechts ein, die Dir Deine benötigte Handlung so richtig erlaubt. Freiheiten für privat (im Gegensatz zu gewerblich) gibt es bei Patenten. Die gibt es aber nur auf Erfindungen. Bei Werken - dazu zählt das Bild - gilt eben das Urheberrecht. Hier gibt es *allgemein* keinen Privat-Freiraum. Aber in einigen Spezialfällen. Das ist die Sache mit der "Privatkopie". In den Zeiten der Musikkassette sowie des Kopiergeräts wurde mit jedem Gerät und jedem Datenträger pauschal z.B. von der Gema, der VG Wort etc. pauschal ein bisschen Geld einkassiert. Dafür durfte man dann eigentlich urhebergeschützte Werke wie Bücher (in Auszügen) oder Schallplatten im Privatrahmen kopieren. Bei Musik hat sich mit den MP3s der Rahmen ohnehin geändert. Jetzt hast Du leider ein Foto und keine Buchseite. Dann wäre da nämlich eine passende "Privatlücke". Bei Fotos kenne ich keine entsprechende Frei-Regelung. Die Gesellschaft, die hier in Deutschland pauschal die Recht wahrnimmt wäre die VG Bild. Deren Tarife sind . Demnach wäre für einen Einzeldruck A4 mit bis zu 100 Exemplaren (1 fällt wohl in die Gruppe 1- 100 ...) 65,00 Euro zu zahlen. Jetzt weiß ich nicht, welche Größe Du trägst, meist sind diese Folien für Textilien aber wohl A4. Soweit die Theorie. Vermutlich wirst Du als Privatperson mit Deiner Privatfrage aber nicht mal eine Antwort kriegen, selbst wenn Du das wirklich fragst. War zumindest bei der Gema so, wenn man als Privatperson tatsächlich gefragt hat, wieviel 5 Songs auf eine CD Brennen für einen Verwandten denn kosten und wie man das entrichten soll. [B]Wie ist denn das bei solchen selbst erstellten Vorlagen, die aber ja auf einer bekannten Person basieren? [/B] Intessanter Punkt. Ab gewissen Veränderungen - man spricht von Schaffenshöhe - ist Dein Werk nicht mehr nur eine Kopie oder Abkupferung. Du kannst mit kunstvollen Veränderungen (D)ein eigenes Werk schaffen. Das würde dann ebenfalls Urheberschutz geniessen. Darauf hättest Du dann die üblichen Rechte, z.B. das der Vervielfältigung. Dabei unterliegt bei einer so bekannten Persönlichkeit auch das Recht am eigenen Bild. Du bist dann eben malender Künstler und dieser Musik hat Dich zu einem S/W-Porträit inspiriert. Das kann Dir nicht untersagt werden. Aber: ein schlichtes Vektorisieren, das auch noch ein Tool automatisch gemacht hat, wird nicht reichen. Ein Abmalen (falls Du ein so ein Zeichenpad hast oder so ...) der Silhouette schon. Es ging Dir ja nur um eine Art Scherenschnitt. Da Spreadshirt tatsächlich im großen Stil arbeitet, stehen die vermutlich auch unter starker Beobachtung und fordern von Einsendern eben die Übernahme der Verantwortung. Nicht dass irgendein Gravenreuth absichtlich etwas Drucken läßt und nach Erhalt des T-Shirts Spreadshirt wegen Raubkopiererei mit deren T-Shirt als Beweisstück abmahnt (das war ein Anwahlt, der so gearbeitet hat). Das ist vermutlich deren Horror-Szenario, darum die Regelung. Pragmatischer Ansatz: Ich würde mit dem Bild auf einem USB-Stick zu einem gut ausgestatteten Copy-Laden mit T-Shirt-Ausstattung vor Ort gehen. Nicht online, nicht Internet - nichts mit digitalen Fingerabdrücken auf E-Mail-Servern, FTP-Backups etc. Dort wirst Du relativ sicher überhaupt kein Problem haben. Am Besten zahlst Du auch noch bar. Vielleicht weiß die Person im Copy-Laden sogar, dass er für die Geräte auch an die VG-Bild Pauschalen bezahlt. Dann wäre alles vollends in Butter. Damit solltest Du aber tatsächlich nicht handeln und das nicht öfter machen - auch wenn Freunde das Werk dann cool finden. Wichtig: Das schildert nur meine Meinung wieder und ist keinesfalls als Rechtsberatung o.ä. gemeint oder zu verstehen. [/QUOTE]
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