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Urheberrechtsfrage
Beitrag
<blockquote data-quote="rakader" data-source="post: 1768564" data-attributes="member: 203221"><p><strong>AW: Urheberrechtsfrage</strong></p><p></p><p>Teilweise interessante Rechtsauffassungen hier. Nur weil jemand auf einer Bühne steht, ist er nicht automatisch Person des öffentlichen Lebens. Weil er aber auf einer Bühne im halböffentlichen Raum stand, durfte er fotografiert werden, sofern dies vom Veranstalter nicht untersagt wurde (vgl. diverse Regelungen bei Pop-Konzerten -> Berichte u.a. bei Freelens). (Das Thema geht aber noch weiter…)</p><p>Das Zitieren bekannter Posen und Abbildungen, auch durch Verfremdung (vgl. das berühmte Zappa-Bild auf dem Klo oder der Zappa-Schnauzer, die Rolling Stones-Zunge) kann Schadenersatz nach sich ziehen. Viele Künstler nutzen Umrisse als geschützte Bildmarke. Näheres in den Datenbanken der Patentämter etc.</p><p></p><p>Kurzum: Die Einzelfälle sind so häufig wie die Bilder selbst. Am einfachsten beim Künstler oder seinem Management (Homepage -> Webmaster) nachfragen. Bei Privat dürfte es da immer ein wohlwollendes OK geben. Aber Vorsicht bei einem Verkauf! In der Güterabwägung dürfte in diesem Fall das Bild wohl unerheblich sein, vielmehr der prominente Umriss (und damit der Anlass für Dein T-Shirt) im Vordergrund stehen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="rakader, post: 1768564, member: 203221"] [b]AW: Urheberrechtsfrage[/b] Teilweise interessante Rechtsauffassungen hier. Nur weil jemand auf einer Bühne steht, ist er nicht automatisch Person des öffentlichen Lebens. Weil er aber auf einer Bühne im halböffentlichen Raum stand, durfte er fotografiert werden, sofern dies vom Veranstalter nicht untersagt wurde (vgl. diverse Regelungen bei Pop-Konzerten -> Berichte u.a. bei Freelens). (Das Thema geht aber noch weiter…) Das Zitieren bekannter Posen und Abbildungen, auch durch Verfremdung (vgl. das berühmte Zappa-Bild auf dem Klo oder der Zappa-Schnauzer, die Rolling Stones-Zunge) kann Schadenersatz nach sich ziehen. Viele Künstler nutzen Umrisse als geschützte Bildmarke. Näheres in den Datenbanken der Patentämter etc. Kurzum: Die Einzelfälle sind so häufig wie die Bilder selbst. Am einfachsten beim Künstler oder seinem Management (Homepage -> Webmaster) nachfragen. Bei Privat dürfte es da immer ein wohlwollendes OK geben. Aber Vorsicht bei einem Verkauf! In der Güterabwägung dürfte in diesem Fall das Bild wohl unerheblich sein, vielmehr der prominente Umriss (und damit der Anlass für Dein T-Shirt) im Vordergrund stehen. [/QUOTE]
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