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Urheberrechtsfrage
Beitrag
<blockquote data-quote="virra" data-source="post: 1768689" data-attributes="member: 84253"><p><strong>AW: Urheberrechtsfrage</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich ein Bild temporär unbemerkt, automatisch zur Anzeige einer Seite irgendwo zwischenspeichere (was der Betreiber einer Internetseite stillschwiegend genehmigt hat, denn sonst könnte man die Inhalte nicht sehen, was ja der Zweck der Seite ist) oder ob ich wissentlich ein Bild zum Zwecke der Archivierung und/oder späterer Nutzung downloade.</p><p></p><p>Ich bin zwar nur Laie, aber ich denke so in der Art ist es.</p><p></p><p>Quelle? Nö, nicht direkt, aber wenn du dir das mal durchliest, könntest das evtl auch so verstehen ---></p><p></p><p><a href="http://www.karstenundschubert.de/publikationen/urheber-und-kunstrecht/detailseite-publikationen-zum-urheber-und-kunstrecht/artikel/die-abmahnung-wegen-***********-1.html" target="_blank">Detailseite Publikationen zum Urheber- und Kunstrecht: Karsten + Schubert - Rechtsanwälte für Wirtschafts- und Unternehmensrecht - Berlin</a></p><p></p><p>Unter Menüpunkt INTERNETRECHT die Publikation <strong>Die Abmahnung wegen File sharing</strong> aufrufen und im PDF ist unter Punkt 2 zu finden:</p><p>…Selbstverständlich ist auch der reine Download urheberrechtlich geschützter Werke </p><p>außerhalb von Tauschbörsen rechtswidrig. Er stellt eine Vervielfältigung im Sinne </p><p>des § 16 UrhG dar, die ebenfalls nur mit Einverständnis des Rechteinhabers vorge- </p><p>nommen werden darf. </p><p>…</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="virra, post: 1768689, member: 84253"] [b]AW: Urheberrechtsfrage[/b] Es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich ein Bild temporär unbemerkt, automatisch zur Anzeige einer Seite irgendwo zwischenspeichere (was der Betreiber einer Internetseite stillschwiegend genehmigt hat, denn sonst könnte man die Inhalte nicht sehen, was ja der Zweck der Seite ist) oder ob ich wissentlich ein Bild zum Zwecke der Archivierung und/oder späterer Nutzung downloade. Ich bin zwar nur Laie, aber ich denke so in der Art ist es. Quelle? Nö, nicht direkt, aber wenn du dir das mal durchliest, könntest das evtl auch so verstehen ---> [url=http://www.karstenundschubert.de/publikationen/urheber-und-kunstrecht/detailseite-publikationen-zum-urheber-und-kunstrecht/artikel/die-abmahnung-wegen-***********-1.html]Detailseite Publikationen zum Urheber- und Kunstrecht: Karsten + Schubert - Rechtsanwälte für Wirtschafts- und Unternehmensrecht - Berlin[/url] Unter Menüpunkt INTERNETRECHT die Publikation [B]Die Abmahnung wegen File sharing[/B] aufrufen und im PDF ist unter Punkt 2 zu finden: …Selbstverständlich ist auch der reine Download urheberrechtlich geschützter Werke außerhalb von Tauschbörsen rechtswidrig. Er stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar, die ebenfalls nur mit Einverständnis des Rechteinhabers vorge- nommen werden darf. … [/QUOTE]
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