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Bildbearbeitung (2D), Vektor- & Layoutbearbeitung
Photoshop
Urheberrechtsfrage
Beitrag
<blockquote data-quote="rakader" data-source="post: 1768772" data-attributes="member: 203221"><p><strong>AW: Urheberrechtsfrage</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>So ist es. Das Schlüsselwort ist "stillschweigend". Auch die Archivierung ist nicht verboten (sonst wären Caching-Dienste mit Speicherabzügen wie Google Cache immer rechtswidrig).</p><p></p><p>Meine Seminarwissen in Medienrecht ist zwar mittlerweile etwas angestaubt, aber der grundsätzliche Unterschied liegt in 2 Rechtsgütern zwischen a) Nutzung, Verwertung und Urheberschaft und b) zwischen Privat und Geschäftlich.</p><p></p><p>Grundsätzlich gilt auch der Unterschied zwischen Text und Bild. Vgl. die derzeitige Diskussion um Zitatlängen und Newsaggregatoren, gegen die etwa in Deutschland der Springer-Verlag vorgeht. Ein Bild dagegen ist immer 100 Prozent; doch auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei kunsthistorischen Abhandlungen.</p><p>Bei Text markieren – wenn ich es richtig im Kopf habe – 30 Zeilen die maximale Grenze wissenschaftlichen Wohlverhaltens (Großzitat) (der entsprechende Wikipedia-Artikel ist hier sehr ungenau).</p><p></p><p>Da es noch kein originär kodifiziertes digitales Urheberrecht (oder besser: Nutzungs- und Verwertungsrecht) gibt, vielmehr sich die gängigen Rechtsnormen an der analogen Welt orientieren, ist folgende Eselsbrücke "ob ich darf oder nicht" evt. hilfreich:</p><p></p><p>In einem Katalog (wie Versender like Otto) stellen Firmen ihre Waren aus, mit der explizienten Aufforderung, diesen nach Hause zu nehmen. Nicht anders verhält es sich mit der elektronischen Visitenkarte Netzseite.</p><p></p><p>Hat der Versender seinen Katalog hingegen angekettet (wie bei Vernissagen, Kunstauktionen etc.), will er, dass die Kunden dies nicht mit nach Hause nehmen; der Katalog dient als Anschauungshilfe. Ähnlich verhält es sich bei Bildern von Fotodiensten (laif, Bilderberg), wo ich einen Dummy mit Wasserzeichen präsentiert bekomme und das qualitativ hochwertige Bild mit entsprechendem NUTZUNGsrecht gegen Entgelt herunterladen kann. Wer diese Schranken umgeht, handelt rechtswidrig.</p><p></p><p>Ebenfalls ist es gängige Rechtsauffassung, dass der Anbieter, wenn er ein Kopieren verhindern will, entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen muss (z.B. Flash). Gegen einen Screenshot kann man nichts machen, wie früher auch nicht gegen das Abfotografieren in einer Galerie. Andernfalls darf der Anbieter (z.B. der Fotograf) nichts ausstellen, denn das ist ein Internetauftritt. (Er kann sich dann auf dem Dachboden mit dem Diaprojektor seine Bilder anschauen.) -> Schöner Text hierzu: Christoph Ransmayr - Die vergorene Heimat.</p><p></p><p>Grundsätzlich gilt: Die Urheberschaft ist sakrosant, unveräußerbar (auch wenn es in Deutschland regelmäßig Verlage gibt, die durch sittenwidrige Verträge (Fachsprech: Buy-out-Verträge) versuchen, dieses Recht zu unterlaufen (vgl. Nordseezeitung, Gruner & Jahr).</p><p>Diesem untergeordnet ist das Verwertungsrecht (ich als Verlag (Rechtssubjekt) verkaufe das Bild an Werbeagenturen), und diesem wiederum das Nutzungsrecht (das Foto vom Bildband in der Galerie, das *mir* (natürliche Person) als Gedankenstütze dient).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="rakader, post: 1768772, member: 203221"] [b]AW: Urheberrechtsfrage[/b] So ist es. Das Schlüsselwort ist "stillschweigend". Auch die Archivierung ist nicht verboten (sonst wären Caching-Dienste mit Speicherabzügen wie Google Cache immer rechtswidrig). Meine Seminarwissen in Medienrecht ist zwar mittlerweile etwas angestaubt, aber der grundsätzliche Unterschied liegt in 2 Rechtsgütern zwischen a) Nutzung, Verwertung und Urheberschaft und b) zwischen Privat und Geschäftlich. Grundsätzlich gilt auch der Unterschied zwischen Text und Bild. Vgl. die derzeitige Diskussion um Zitatlängen und Newsaggregatoren, gegen die etwa in Deutschland der Springer-Verlag vorgeht. Ein Bild dagegen ist immer 100 Prozent; doch auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei kunsthistorischen Abhandlungen. Bei Text markieren – wenn ich es richtig im Kopf habe – 30 Zeilen die maximale Grenze wissenschaftlichen Wohlverhaltens (Großzitat) (der entsprechende Wikipedia-Artikel ist hier sehr ungenau). Da es noch kein originär kodifiziertes digitales Urheberrecht (oder besser: Nutzungs- und Verwertungsrecht) gibt, vielmehr sich die gängigen Rechtsnormen an der analogen Welt orientieren, ist folgende Eselsbrücke "ob ich darf oder nicht" evt. hilfreich: In einem Katalog (wie Versender like Otto) stellen Firmen ihre Waren aus, mit der explizienten Aufforderung, diesen nach Hause zu nehmen. Nicht anders verhält es sich mit der elektronischen Visitenkarte Netzseite. Hat der Versender seinen Katalog hingegen angekettet (wie bei Vernissagen, Kunstauktionen etc.), will er, dass die Kunden dies nicht mit nach Hause nehmen; der Katalog dient als Anschauungshilfe. Ähnlich verhält es sich bei Bildern von Fotodiensten (laif, Bilderberg), wo ich einen Dummy mit Wasserzeichen präsentiert bekomme und das qualitativ hochwertige Bild mit entsprechendem NUTZUNGsrecht gegen Entgelt herunterladen kann. Wer diese Schranken umgeht, handelt rechtswidrig. Ebenfalls ist es gängige Rechtsauffassung, dass der Anbieter, wenn er ein Kopieren verhindern will, entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen muss (z.B. Flash). Gegen einen Screenshot kann man nichts machen, wie früher auch nicht gegen das Abfotografieren in einer Galerie. Andernfalls darf der Anbieter (z.B. der Fotograf) nichts ausstellen, denn das ist ein Internetauftritt. (Er kann sich dann auf dem Dachboden mit dem Diaprojektor seine Bilder anschauen.) -> Schöner Text hierzu: Christoph Ransmayr - Die vergorene Heimat. Grundsätzlich gilt: Die Urheberschaft ist sakrosant, unveräußerbar (auch wenn es in Deutschland regelmäßig Verlage gibt, die durch sittenwidrige Verträge (Fachsprech: Buy-out-Verträge) versuchen, dieses Recht zu unterlaufen (vgl. Nordseezeitung, Gruner & Jahr). Diesem untergeordnet ist das Verwertungsrecht (ich als Verlag (Rechtssubjekt) verkaufe das Bild an Werbeagenturen), und diesem wiederum das Nutzungsrecht (das Foto vom Bildband in der Galerie, das *mir* (natürliche Person) als Gedankenstütze dient). [/QUOTE]
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