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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein
Beitrag
<blockquote data-quote="Sengiottohund" data-source="post: 2134512" data-attributes="member: 436843"><p><strong>AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein</strong></p><p></p><p>Hallo, ja was ist heikel? </p><p>Als Fotograf kann mich dieses Thema nicht berühren da ich ja dann Urheber selbst wäre eines Werkes. Meine Frage geht doch deutlich in die Richtung von bereits bestehenden Bildwerken.</p><p>Ihr Begriff heikel besagt ja, denke ich, das es verschiedenen Bearbeitern von Bildmaterial nicht klar zu sein scheint wie man damit umzugehen hätte.</p><p>Um aber eine grundsätzliche Rechtssicherheit zu erlangen zu einer Bildbearbeitung dazu ist es ja gar nicht nicht unbedingt notwendig den Urheber eines Fotos zu befragen. </p><p>Der kann ja z.B. bereits gestorben sein in manchen Fällen, oder wie gesagt es genügen ja bereits Veränderungen an dem Bild, wie ich ja bereits erwähnte und das ist unstrittig.</p><p></p><p>Da gälte für mich zunächst einmal eine zu beachtende pauschale Rechtslage die dann auf ALLE Urheber eines Fotos egal welches, zu träfe. </p><p></p><p>Heikel wie sie es ausdrücken ist das Thema doch nur so lange wie es mit etwas nebulösem behaftet ist, also das da eine allgemeine Unsicherheit zu diesem Thema eher vorhanden ist. Darin sollte aber gerade der Reiz bestehen dieses Thema weiter zu thematisieren.</p><p>Darum will ich mehr darüber wissen, wie man sorgfältig einerseits aber auch unbefangen andererseits damit umgehen kann. Also wer redet mit und weiß etwas dazu. Wer hat z.B. Literatur selbst oder diese zu empfehlen die dort Klarheiten schaffen kann.</p><p>Welcher Autor ist ein Fuchs und hat sich damit befasst. Wo gibt es Urteile zu diesem Thema. Jeder kennt angebliche Abmahnungsgrößen in Höhen bis zu angeblichen 3000,00 € und mehr von findingen Anwälten die sich auf vermeintlich unwissende Bildcheneinfüger in irgendwelchen Websites stürzen. </p><p>Das geistert doch bei ziemlich jedem als Phobie im Kopf herum der sich umschaut und ein Bild von irgendwoher nehmen möchte. </p><p>Eine derartige Zahlung z.B. stünde doch in gar keinem Verhältnis zu einem Straftatbestand den diese zu zahlende Summe aber ausdrücken würde. </p><p></p><p>Ich finde da gibt es viel Klärungsbedarf.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Sengiottohund, post: 2134512, member: 436843"] [b]AW: Urheberrechtsfragen zu Fotos allgemein[/b] Hallo, ja was ist heikel? Als Fotograf kann mich dieses Thema nicht berühren da ich ja dann Urheber selbst wäre eines Werkes. Meine Frage geht doch deutlich in die Richtung von bereits bestehenden Bildwerken. Ihr Begriff heikel besagt ja, denke ich, das es verschiedenen Bearbeitern von Bildmaterial nicht klar zu sein scheint wie man damit umzugehen hätte. Um aber eine grundsätzliche Rechtssicherheit zu erlangen zu einer Bildbearbeitung dazu ist es ja gar nicht nicht unbedingt notwendig den Urheber eines Fotos zu befragen. Der kann ja z.B. bereits gestorben sein in manchen Fällen, oder wie gesagt es genügen ja bereits Veränderungen an dem Bild, wie ich ja bereits erwähnte und das ist unstrittig. Da gälte für mich zunächst einmal eine zu beachtende pauschale Rechtslage die dann auf ALLE Urheber eines Fotos egal welches, zu träfe. Heikel wie sie es ausdrücken ist das Thema doch nur so lange wie es mit etwas nebulösem behaftet ist, also das da eine allgemeine Unsicherheit zu diesem Thema eher vorhanden ist. Darin sollte aber gerade der Reiz bestehen dieses Thema weiter zu thematisieren. Darum will ich mehr darüber wissen, wie man sorgfältig einerseits aber auch unbefangen andererseits damit umgehen kann. Also wer redet mit und weiß etwas dazu. Wer hat z.B. Literatur selbst oder diese zu empfehlen die dort Klarheiten schaffen kann. Welcher Autor ist ein Fuchs und hat sich damit befasst. Wo gibt es Urteile zu diesem Thema. Jeder kennt angebliche Abmahnungsgrößen in Höhen bis zu angeblichen 3000,00 € und mehr von findingen Anwälten die sich auf vermeintlich unwissende Bildcheneinfüger in irgendwelchen Websites stürzen. Das geistert doch bei ziemlich jedem als Phobie im Kopf herum der sich umschaut und ein Bild von irgendwoher nehmen möchte. Eine derartige Zahlung z.B. stünde doch in gar keinem Verhältnis zu einem Straftatbestand den diese zu zahlende Summe aber ausdrücken würde. Ich finde da gibt es viel Klärungsbedarf. [/QUOTE]
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