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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Urheberrechtsverletzung
Beitrag
<blockquote data-quote="NiKoCh" data-source="post: 1790469" data-attributes="member: 224798"><p><strong>AW: Urheberrechtsverletzung</strong></p><p></p><p>Bei Verletzung des Urheberrechts kannst du nacht Rechtsprechung den 5 fachen Honorarsatz des üblichen Honorars geltend machen. Wobei 10 EUR nicht als angemessen gelten. Dazu gibts auch eine Menge neuer Urteile, wann ein Honorar angemessen ist und wann nicht. Kommt auf Bildgrösse, Auflagenhöhe... an. Der Verlag wird sich mit Archivbild aus der Schlinge ziehen wollen, weil viele nachveröffentlichte Bilder nicht honoriert werden. Üblich ist allerdings ein Satz von 50% des Honorars. Ich würde einfach eine Rechnung legen, Honorar plus Zuschlag 500% wegen unerlaubter Nutzung, dazu keine Autorenkennzeichnung. Wenn du für den Verlag sonst auch nicht arbeitest, einfach einem Anwalt übergeben und notfalls einklagen. Meist zahlen die Verlage ohne grosse Umstände, da ihnen die Rechtslage nicht unbekannt ist.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="NiKoCh, post: 1790469, member: 224798"] [b]AW: Urheberrechtsverletzung[/b] Bei Verletzung des Urheberrechts kannst du nacht Rechtsprechung den 5 fachen Honorarsatz des üblichen Honorars geltend machen. Wobei 10 EUR nicht als angemessen gelten. Dazu gibts auch eine Menge neuer Urteile, wann ein Honorar angemessen ist und wann nicht. Kommt auf Bildgrösse, Auflagenhöhe... an. Der Verlag wird sich mit Archivbild aus der Schlinge ziehen wollen, weil viele nachveröffentlichte Bilder nicht honoriert werden. Üblich ist allerdings ein Satz von 50% des Honorars. Ich würde einfach eine Rechnung legen, Honorar plus Zuschlag 500% wegen unerlaubter Nutzung, dazu keine Autorenkennzeichnung. Wenn du für den Verlag sonst auch nicht arbeitest, einfach einem Anwalt übergeben und notfalls einklagen. Meist zahlen die Verlage ohne grosse Umstände, da ihnen die Rechtslage nicht unbekannt ist. [/QUOTE]
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