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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen
Beitrag
<blockquote data-quote="chuckyaliasj154" data-source="post: 1626883" data-attributes="member: 477222"><p><strong>AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen</strong></p><p></p><p>Moin moin!</p><p></p><p>Ich war mal für eine Foto-Community tätig, die Fotos von Veranstaltungen im Auftrag gemacht hat. </p><p>Wir haben das Persönlichkeitsrecht so umgangen, das wir ein Schild am Eingang gut sichtbar platziert haben, auf dem über die Aufnahmen informiert wurde und mit Betreten der Veranstaltung das Recht am Foto an den Veranstalter übertragen wird.</p><p></p><p>Somitist man erst mal aus der Verantwortung bezüglich "Ich habe nie zugestimmt das ein Foto von mir gemacht wird"</p><p></p><p>Natürlich will man sich dadurch nicht die Gäste vergraulen. Daher zeigt man jedem einzelnen Gast ( Bei Aufnahmen von einzelnen oder 2-5 Leuten ) das Foto und lässt sich die mündliche Zustimmung geben. Im Zweifelsfall würde sich das dann so auswirken das Du das Foto entfernen musst, aber keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden können, da die Zustimmung ja wiederrufen wurde.</p><p></p><p>Wir haben in der Community damit einige Abmahnungen und Klagen umgehen können. </p><p></p><p>Nun noch ein Wort zur Gegenseite... ich bin der Meinung man sollte fair mit den Leuten umgehen. Daher haben wir in der Community es immer so gemacht, das wir Karten verteilt haben auf der stand wie man Bilder entfernen lassen kann von der Seite und wo die Bilder zu sehen sind. So kann sich jeder am anderen Tag noch mal vom Bild überzeugen und es ggf. entfernen lassen. Das ist fair und es wird euch sicher kein Richter verurteilen, weil ihr ausreichend Sorge getragen habt, das jedem klar war was da los ist. </p><p></p><p>Ich hoffe Dir geholfen zu haben, auch wenn es leicht "Rechtsberaterisch" wurde. Dennoch der Hinweis das es sich bei meiner Äußerung nicht um eine Rechtverbindliche Auskunft handelt und kein Anspruch auf Rechtsgültigkeit besteht. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Medienanwalt befragen und bei Klage oder Abmahnung sofort zu Rate ziehen!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="chuckyaliasj154, post: 1626883, member: 477222"] [b]AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen[/b] Moin moin! Ich war mal für eine Foto-Community tätig, die Fotos von Veranstaltungen im Auftrag gemacht hat. Wir haben das Persönlichkeitsrecht so umgangen, das wir ein Schild am Eingang gut sichtbar platziert haben, auf dem über die Aufnahmen informiert wurde und mit Betreten der Veranstaltung das Recht am Foto an den Veranstalter übertragen wird. Somitist man erst mal aus der Verantwortung bezüglich "Ich habe nie zugestimmt das ein Foto von mir gemacht wird" Natürlich will man sich dadurch nicht die Gäste vergraulen. Daher zeigt man jedem einzelnen Gast ( Bei Aufnahmen von einzelnen oder 2-5 Leuten ) das Foto und lässt sich die mündliche Zustimmung geben. Im Zweifelsfall würde sich das dann so auswirken das Du das Foto entfernen musst, aber keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden können, da die Zustimmung ja wiederrufen wurde. Wir haben in der Community damit einige Abmahnungen und Klagen umgehen können. Nun noch ein Wort zur Gegenseite... ich bin der Meinung man sollte fair mit den Leuten umgehen. Daher haben wir in der Community es immer so gemacht, das wir Karten verteilt haben auf der stand wie man Bilder entfernen lassen kann von der Seite und wo die Bilder zu sehen sind. So kann sich jeder am anderen Tag noch mal vom Bild überzeugen und es ggf. entfernen lassen. Das ist fair und es wird euch sicher kein Richter verurteilen, weil ihr ausreichend Sorge getragen habt, das jedem klar war was da los ist. Ich hoffe Dir geholfen zu haben, auch wenn es leicht "Rechtsberaterisch" wurde. Dennoch der Hinweis das es sich bei meiner Äußerung nicht um eine Rechtverbindliche Auskunft handelt und kein Anspruch auf Rechtsgültigkeit besteht. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Medienanwalt befragen und bei Klage oder Abmahnung sofort zu Rate ziehen! [/QUOTE]
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