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Fotografie und Gestaltung
(Digitale) Fotografie allgemein
Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen
Beitrag
<blockquote data-quote="WCSFanzine" data-source="post: 1626912" data-attributes="member: 195104"><p><strong>AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen</strong></p><p></p><p>Also da kann ich auch ne Kleinigkeit zu sagen.</p><p>Ich bin selbst Veranstalter von Konzerten. Diese Konzerte veranstalte ich im "öffentlichen Raum" Die Location ist ein Jugendzentrum dass von einigen Leuten besucht wird. Wenn sich diese Besucher explizit auf dem Konzert befinden und somit auch Gefahr laufen auf Fotos zu erscheinen, können sie weder dagegen Klagen noch dich Auffordern die Bilder zu entfernen. Dazu muss man noch nicht mal darauf Hinweisen dass Bilder gemacht werden und diese auf Internetplattformen veröffentlich werden. Dies gilt für Bilder, die ich zb von der Bühne Blind ins Publikum mache. Ganz anders ist die Sache wenn ich jemanden ganz geziehlt fotografiere. Dabei muss ich von dieser Person ein Einverstädnis bekommen weil sie das recht am eigenen Bild hat, ungeahndet des öffentlichen Raums oder des Aufstelens von einer Infotafel am Eingang. Diese Erfahrung habe ich mit Blutzoll bezahlt da ein etwas angestaubter Besucher gegen mich als Veranstalter und Fotograf vorgegangen war. Er bekam in zweiter Instanz recht und es wurde gegen Zahlung einer Entschädiguung an besagten Herrn eingestellt. Aber es belief sich in einem noch tragbaren Rahmen. Seit dem bekommt jeder Gast der durch die Kasse geht auch einen Flyer mit Visitenkarte. So unterliege ich nicht mehr der Informationspflicht und habe die Bildrechte an allem auf der Veranstaltung da sich der Gast ja vor dem bezahlen entscheiden kann ob er der Veranstaltung beiwohnen möchte oder nicht(wenn er garantiert nicht auf nem Bild erscheinen will soll er halt kehrt machen aufn Absatz und draußen bleiben).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="WCSFanzine, post: 1626912, member: 195104"] [b]AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen[/b] Also da kann ich auch ne Kleinigkeit zu sagen. Ich bin selbst Veranstalter von Konzerten. Diese Konzerte veranstalte ich im "öffentlichen Raum" Die Location ist ein Jugendzentrum dass von einigen Leuten besucht wird. Wenn sich diese Besucher explizit auf dem Konzert befinden und somit auch Gefahr laufen auf Fotos zu erscheinen, können sie weder dagegen Klagen noch dich Auffordern die Bilder zu entfernen. Dazu muss man noch nicht mal darauf Hinweisen dass Bilder gemacht werden und diese auf Internetplattformen veröffentlich werden. Dies gilt für Bilder, die ich zb von der Bühne Blind ins Publikum mache. Ganz anders ist die Sache wenn ich jemanden ganz geziehlt fotografiere. Dabei muss ich von dieser Person ein Einverstädnis bekommen weil sie das recht am eigenen Bild hat, ungeahndet des öffentlichen Raums oder des Aufstelens von einer Infotafel am Eingang. Diese Erfahrung habe ich mit Blutzoll bezahlt da ein etwas angestaubter Besucher gegen mich als Veranstalter und Fotograf vorgegangen war. Er bekam in zweiter Instanz recht und es wurde gegen Zahlung einer Entschädiguung an besagten Herrn eingestellt. Aber es belief sich in einem noch tragbaren Rahmen. Seit dem bekommt jeder Gast der durch die Kasse geht auch einen Flyer mit Visitenkarte. So unterliege ich nicht mehr der Informationspflicht und habe die Bildrechte an allem auf der Veranstaltung da sich der Gast ja vor dem bezahlen entscheiden kann ob er der Veranstaltung beiwohnen möchte oder nicht(wenn er garantiert nicht auf nem Bild erscheinen will soll er halt kehrt machen aufn Absatz und draußen bleiben). [/QUOTE]
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