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Verwendung ausländischer Wappen
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2426380" data-attributes="member: 287879"><p>So weit so falsch. Amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, genießen gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html" target="_blank">5</a> Abs. 2 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Wird ein Wappen oder Hoheitszeichen amtlich veröffentlicht, verliert es gleichzeitig den Schutz des UrhG.</p><p></p><p>Hier geht es aber nicht um die Abbildung eines Wappens sondern um das Führen eines Hoheitszeichens.</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Also, abbilden ist immer erlaubt. Das Führen eines Hoheitszeichens wäre das Einbinden in ein Logo (z.B. Victorinox führt das Schweizerkreuz, was in diesem Fall erlaubt ist weil es sich auf einer quadratischen Fläche befindet). Wenn ich die Hoheitszeichen für dekorative Zwecke verwende, dann darf ich das. Beispiel, ich erstelle einen Reiseführer über Italien der nach Regionen geordnet ist, dann kann ich die Wappen und Flaggen in den entspechenden Kapitel verwenden. </p><p>Wir wissen nicht wie Deine Printprodukte aufgebaut sind. Wenn mit der Abbildung z.B. impliziert wird das die beworbenen Produkte aus der Region stammen dann ist das noch kein "Führen eines Hoheitszeichens".</p><p></p><p></p><p>Solche Sprüche bringen keinen weiter. In dem Fall ist es Unsinn, es wäre eine Ordnungswidrigkeit (max. 1000 Euro). Der erhobene Zeigefinger bringt keinem was.</p><p></p><p> Eben die sind gemeinfrei <img src="/styles/default/xenforo/smilies/frech.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":frech:" title="Frech :frech:" data-shortname=":frech:" /> , weil amtlich veröffentlicht.</p><p></p><p></p><p>grüße</p><p>ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2426380, member: 287879"] So weit so falsch. Amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, genießen gemäß § [URL='http://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html']5[/URL] Abs. 2 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Wird ein Wappen oder Hoheitszeichen amtlich veröffentlicht, verliert es gleichzeitig den Schutz des UrhG. Hier geht es aber nicht um die Abbildung eines Wappens sondern um das Führen eines Hoheitszeichens. Also, abbilden ist immer erlaubt. Das Führen eines Hoheitszeichens wäre das Einbinden in ein Logo (z.B. Victorinox führt das Schweizerkreuz, was in diesem Fall erlaubt ist weil es sich auf einer quadratischen Fläche befindet). Wenn ich die Hoheitszeichen für dekorative Zwecke verwende, dann darf ich das. Beispiel, ich erstelle einen Reiseführer über Italien der nach Regionen geordnet ist, dann kann ich die Wappen und Flaggen in den entspechenden Kapitel verwenden. Wir wissen nicht wie Deine Printprodukte aufgebaut sind. Wenn mit der Abbildung z.B. impliziert wird das die beworbenen Produkte aus der Region stammen dann ist das noch kein "Führen eines Hoheitszeichens". Solche Sprüche bringen keinen weiter. In dem Fall ist es Unsinn, es wäre eine Ordnungswidrigkeit (max. 1000 Euro). Der erhobene Zeigefinger bringt keinem was. Eben die sind gemeinfrei :frech: , weil amtlich veröffentlicht. grüße ralf [/QUOTE]
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