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<blockquote data-quote="annabellkiara" data-source="post: 2576977"><p>[USER=84253]@virra[/USER], nach dieser Logik könnte schon das Öffnen eines fremden Fotos unter das UrHG fallen. </p><p>Ich traue unserem Gesetzgeber ja schon eine Menge Mist zu, soviel dann aber doch nicht. Schade, daß Du die Stelle im Gesetzbuch nicht nennen magst, werde mich dann halt selber auf die Suche machen. Interessiert mich doch.</p><p></p><p>Das habe ich auf die Schnelle gefunden. Aber der Gesetzestext ist für Nichtjuristen wie mich absolut nicht begreifbar.</p><p></p><p>Logisch. Kommt ja aber auch nur zum Tragen, wenn der "Entsteller" das entstellte Werk anderen / öffentlich zeigt. Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob jemand Teile eines fremden Fotos in seine "Fotomontage" - ausschließlich für seinen Privatgebrauch - übernehmen kann.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="annabellkiara, post: 2576977"] [USER=84253]@virra[/USER], nach dieser Logik könnte schon das Öffnen eines fremden Fotos unter das UrHG fallen. Ich traue unserem Gesetzgeber ja schon eine Menge Mist zu, soviel dann aber doch nicht. Schade, daß Du die Stelle im Gesetzbuch nicht nennen magst, werde mich dann halt selber auf die Suche machen. Interessiert mich doch. Das habe ich auf die Schnelle gefunden. Aber der Gesetzestext ist für Nichtjuristen wie mich absolut nicht begreifbar. Logisch. Kommt ja aber auch nur zum Tragen, wenn der "Entsteller" das entstellte Werk anderen / öffentlich zeigt. Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob jemand Teile eines fremden Fotos in seine "Fotomontage" - ausschließlich für seinen Privatgebrauch - übernehmen kann. [/QUOTE]
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