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Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten will
Beitrag
<blockquote data-quote="stb_87" data-source="post: 1952516" data-attributes="member: 93655"><p><strong>AW: Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten</strong></p><p></p><p>Hi,</p><p></p><p>habe diese Prozedur gerade hinter mir.</p><p></p><p>Zunächst musste ich das bei meinem Arbeitgeber anmelden und eine Genehmigung einholen, da das andernfalls ein Kündigungsgrund sein kann, wenn ich die Tätigkeit durchführe, ohne bei meinem Arbeitgeber anzumelden. Da ich in einer größeren Firma angestellt bin, gibt es dazu auch extra eine Betriebsvereinbarung. Bei anderen Firmen kann das natürlich abweichen.</p><p></p><p>Daraufhin habe ich das Gewerbe beim Amt angemeldet und auch beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angefordert.</p><p>Die Abführung der Steuer wird über die jährliche normale Steuererklärung vorgenommen.</p><p>Die erste Steuererklärung unter Einbezug der Nebentätigkeit und auch das Ausfüllen das Fragebogens habe ich gemeinsam mit einem Steuerberater gemacht, um steuerlich alles korrekt zu machen.</p><p></p><p>... und das war es dann auch schon ;-)</p><p></p><p>Natürlich kannst du das ohne Werbeschein und Steueranmeldung machen, aber das Risiko würde ich perönlich nicht eingehen... Dann lieber den offiziellen Weg, aber dafür bist du dann abgesichert.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="stb_87, post: 1952516, member: 93655"] [b]AW: Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten[/b] Hi, habe diese Prozedur gerade hinter mir. Zunächst musste ich das bei meinem Arbeitgeber anmelden und eine Genehmigung einholen, da das andernfalls ein Kündigungsgrund sein kann, wenn ich die Tätigkeit durchführe, ohne bei meinem Arbeitgeber anzumelden. Da ich in einer größeren Firma angestellt bin, gibt es dazu auch extra eine Betriebsvereinbarung. Bei anderen Firmen kann das natürlich abweichen. Daraufhin habe ich das Gewerbe beim Amt angemeldet und auch beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angefordert. Die Abführung der Steuer wird über die jährliche normale Steuererklärung vorgenommen. Die erste Steuererklärung unter Einbezug der Nebentätigkeit und auch das Ausfüllen das Fragebogens habe ich gemeinsam mit einem Steuerberater gemacht, um steuerlich alles korrekt zu machen. ... und das war es dann auch schon ;-) Natürlich kannst du das ohne Werbeschein und Steueranmeldung machen, aber das Risiko würde ich perönlich nicht eingehen... Dann lieber den offiziellen Weg, aber dafür bist du dann abgesichert. [/QUOTE]
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