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Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten will
Beitrag
<blockquote data-quote="Pixelverwender" data-source="post: 1952567"><p><strong>AW: Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten</strong></p><p></p><p>Nachdem hier etliche Begriffe kunterbunt durcheinander gewürfelt wurden:</p><p></p><p>1. Gewerbe hat nicht zwingend mit selbständiger Tätigkeit zu tun, diese kann auch freiberuflicher Natur sein ==> keine Gewerbeanmeldung.</p><p>Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Tätigkeiten freiberuflicher und welche gewerblicher Natur sind.</p><p>2. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerpflicht (abhängig von der Umsatzhöhe, im Einzelfall kann die Umsatzsteuerpflicht sogar seitens des Kleinunternehmers beantragt werden) und hat mit sonstigen Steuern nicht das Geringste zu tun.</p><p>3. Das örtliche Finanzamz gibt Auskunft darüber, in welcher Weise eine selbständige Nebentätigkeit anzumelden ist – oft reicht ein Zusatz zur Einkommensteuererklärung.</p><p>4. Wie oben schon erwähnt wurde, setzt eine Nebentätigkeit die Einwilligung des Arbeitgebers voraus. Falls nicht genehmigt und es kommt heraus: i.d.R. fristlose Kündigung.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Pixelverwender, post: 1952567"] [b]AW: Was muss man beachten Wenn man als Freelancer oder Privater Webdesigner arbeiten[/b] Nachdem hier etliche Begriffe kunterbunt durcheinander gewürfelt wurden: 1. Gewerbe hat nicht zwingend mit selbständiger Tätigkeit zu tun, diese kann auch freiberuflicher Natur sein ==> keine Gewerbeanmeldung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Tätigkeiten freiberuflicher und welche gewerblicher Natur sind. 2. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerpflicht (abhängig von der Umsatzhöhe, im Einzelfall kann die Umsatzsteuerpflicht sogar seitens des Kleinunternehmers beantragt werden) und hat mit sonstigen Steuern nicht das Geringste zu tun. 3. Das örtliche Finanzamz gibt Auskunft darüber, in welcher Weise eine selbständige Nebentätigkeit anzumelden ist – oft reicht ein Zusatz zur Einkommensteuererklärung. 4. Wie oben schon erwähnt wurde, setzt eine Nebentätigkeit die Einwilligung des Arbeitgebers voraus. Falls nicht genehmigt und es kommt heraus: i.d.R. fristlose Kündigung. [/QUOTE]
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