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<blockquote data-quote="buerzel" data-source="post: 2626271" data-attributes="member: 282747"><p>Korrekt ist's so:</p><p></p><p>„Paragraf 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) legt fest, dass Angebote, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, keine Anbieterkennzeichnung benötigen. Wer also zum Beispiel ein Blog betreibt, in dem er lediglich eigene Katzenbilder präsentiert, braucht kein Impressum, wenn er darauf keine Werbung schaltet. </p><p>Anders sieht es aus, wenn ein professioneller Züchter auf den Bildern seine schönsten Zuchterfolge darstellen will. Selbst wenn man die Tiere nicht unmittelbar über die Website erwerben kann, verbindet er mit der Darstellung ein werbendes und damit wirtschaftliches Interesse. Es handelt sich dann nach Paragraf 5 Telemediengesetz um „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Diese gesetzgeberisch völlig misslungene Formulierung meint damit nicht etwa Websites, die eine Vergütung für ihre Nutzung verlangen, sondern alle Angebote, die den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers oder Dritter dienen.“</p><p>(Quelle: c't 16/2015 / FAQ)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="buerzel, post: 2626271, member: 282747"] Korrekt ist's so: „Paragraf 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) legt fest, dass Angebote, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, keine Anbieterkennzeichnung benötigen. Wer also zum Beispiel ein Blog betreibt, in dem er lediglich eigene Katzenbilder präsentiert, braucht kein Impressum, wenn er darauf keine Werbung schaltet. Anders sieht es aus, wenn ein professioneller Züchter auf den Bildern seine schönsten Zuchterfolge darstellen will. Selbst wenn man die Tiere nicht unmittelbar über die Website erwerben kann, verbindet er mit der Darstellung ein werbendes und damit wirtschaftliches Interesse. Es handelt sich dann nach Paragraf 5 Telemediengesetz um „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Diese gesetzgeberisch völlig misslungene Formulierung meint damit nicht etwa Websites, die eine Vergütung für ihre Nutzung verlangen, sondern alle Angebote, die den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers oder Dritter dienen.“ (Quelle: c't 16/2015 / FAQ) [/QUOTE]
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