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Werbeschild Außen - Was nehmen?
Beitrag
<blockquote data-quote="pixelmaker" data-source="post: 2778786" data-attributes="member: 287879"><p>Ein festes Schild in dieser Größe ist in Deutschland, fast überall, genehmigungspflichtig.</p><p>Das muß mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden.</p><p><strong>Generell gilt: Für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt. </strong></p><p>Es gibt, je nach Bundesland eine Größe unterhalb der ein Schild genehmigungsfrei ist, das ist, je nach Bundesland eine Größe von 0,5 - 1m2.</p><p>Wenn das Gestell nicht auf einem Privatgrundstück steht braucht es eine Sondergenehmigung.</p><p>Genehmigungspflichtig sind ortfeste Werbeanlagen.</p><p>Eine Werbeplane, z.B. als Gerüst oder Bauzaunbanner ist keine ortfeste Werbeanlage und oft genehmigungsfrei.</p><p>Trotzdem sollte das mit der zuständigen Bauaufsicht abgesprochen werden.</p><p>Die Strafe zahlt übrigensd nicht der Grundstückseigentümer, sondern der der von der Werbung profitiert.</p><p></p><p>Ich würde also die Frage nach dem Material mal hintenan stellen. Wenn es eine ortsfeste Anlage ist braucht man zur Genehmigung eine Statik, die mit dem Antrag bei der Bauaufsicht eingereicht werden muß. Da ist das Material dann sowieso festgelegt.</p><p></p><p>grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pixelmaker, post: 2778786, member: 287879"] Ein festes Schild in dieser Größe ist in Deutschland, fast überall, genehmigungspflichtig. Das muß mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden. [B]Generell gilt: Für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt. [/B] Es gibt, je nach Bundesland eine Größe unterhalb der ein Schild genehmigungsfrei ist, das ist, je nach Bundesland eine Größe von 0,5 - 1m2. Wenn das Gestell nicht auf einem Privatgrundstück steht braucht es eine Sondergenehmigung. Genehmigungspflichtig sind ortfeste Werbeanlagen. Eine Werbeplane, z.B. als Gerüst oder Bauzaunbanner ist keine ortfeste Werbeanlage und oft genehmigungsfrei. Trotzdem sollte das mit der zuständigen Bauaufsicht abgesprochen werden. Die Strafe zahlt übrigensd nicht der Grundstückseigentümer, sondern der der von der Werbung profitiert. Ich würde also die Frage nach dem Material mal hintenan stellen. Wenn es eine ortsfeste Anlage ist braucht man zur Genehmigung eine Statik, die mit dem Antrag bei der Bauaufsicht eingereicht werden muß. Da ist das Material dann sowieso festgelegt. grüße [/QUOTE]
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