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Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013
Beitrag
<blockquote data-quote="berniecook" data-source="post: 2212202" data-attributes="member: 143027"><p><strong>AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013</strong></p><p></p><p>Hallo,</p><p>schau mal hier: <a href="http://www.buzer.de/gesetz/10642/a181127.htm" target="_blank">http://www.buzer.de/gesetz/10642/a181127.htm</a></p><p>bzw. hier: <a href="http://www.buzer.de/gesetz/10642/index.htm" target="_blank">http://www.buzer.de/gesetz/10642/index.htm</a></p><p>Diese Verordnung ist allerdings erst ab 1.8.2013 gültig. Davor gelten die alten Regeln (findest Du auch auf dieser Webseite).</p><p></p><p>Zu Deiner Frage: Die Richtlinien habe ich Dir verlinkt. Tatsächlich ist es aber so, dass bei solchen Dingen die Prüfer immer am längeren Hebel sitzen, denn Deine Bewertung Deiner Arbeit ist nicht deren Bewertung. Überprüfen könntest Du das nur, wenn Du Deine Arbeit einer anderen Prüfungskommission vorlegen würdest. Trotzdem ist eine objektive Bewertung bei solchen Dingen häufig nicht möglich. Außerdem müsstest Du diese Prüfung ja dann wiederholen, bei anderen Institution. </p><p>Es steht Aussage gegen Aussage. Du als Prüfling hast da wenig Chancen den prüfern nachzuweisen, dass sie Dich falsch bewertet haben,</p><p></p><p>Grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="berniecook, post: 2212202, member: 143027"] [b]AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013[/b] Hallo, schau mal hier: [url]http://www.buzer.de/gesetz/10642/a181127.htm[/url] bzw. hier: [url]http://www.buzer.de/gesetz/10642/index.htm[/url] Diese Verordnung ist allerdings erst ab 1.8.2013 gültig. Davor gelten die alten Regeln (findest Du auch auf dieser Webseite). Zu Deiner Frage: Die Richtlinien habe ich Dir verlinkt. Tatsächlich ist es aber so, dass bei solchen Dingen die Prüfer immer am längeren Hebel sitzen, denn Deine Bewertung Deiner Arbeit ist nicht deren Bewertung. Überprüfen könntest Du das nur, wenn Du Deine Arbeit einer anderen Prüfungskommission vorlegen würdest. Trotzdem ist eine objektive Bewertung bei solchen Dingen häufig nicht möglich. Außerdem müsstest Du diese Prüfung ja dann wiederholen, bei anderen Institution. Es steht Aussage gegen Aussage. Du als Prüfling hast da wenig Chancen den prüfern nachzuweisen, dass sie Dich falsch bewertet haben, Grüße [/QUOTE]
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