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Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013
Beitrag
<blockquote data-quote="dagdavincy" data-source="post: 2212847" data-attributes="member: 585415"><p><strong>AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013</strong></p><p></p><p>da ich selbst zurückliegend sowohl Ausbilder als auch Prüfungskommissionsmitglied war (1995) hier nur soviel:</p><p>Zu jedwedem Ausbildungsberuf der staatlich anerkannt werden soll gibt es eine Ausbildungsordnung. In ihr sind u. Anderem festgelegt:</p><p>1.) A-Ziele, (Zeitraum, Prüfungen, Prüfungsordnung)</p><p>2.) A-Inhalte, (Lehrstoff, Ausbildungspartner)</p><p>3.) A-Vorraussetzungen (qualifikation der Lehrer und Auszubildenden)</p><p>um nur die Eckpunkte zu nennen.</p><p>Diese Grundlagen sind für <u>jeden </u>Beteiligten einsehbar. Die Prüfungsordnung ergibt u. A. welche Punkte für welche Aufgabenstellung erreichbar sind. Geprüft werden kann nur was im Ausbildungszeitraum vermittelt wurde. Darüber hinausreichende Eigenschaften der P-Arbeit haben keine Auswirkung auf das P-Ergebnis.</p><p></p><p>Ich empfehle eine schriftliche Auseinandersetzung um sich gegebenenfalls später darauf berufen zu können.</p><p>mfG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dagdavincy, post: 2212847, member: 585415"] [b]AW: Widerspruch Prüfung Konzeptioner Sommer 2013[/b] da ich selbst zurückliegend sowohl Ausbilder als auch Prüfungskommissionsmitglied war (1995) hier nur soviel: Zu jedwedem Ausbildungsberuf der staatlich anerkannt werden soll gibt es eine Ausbildungsordnung. In ihr sind u. Anderem festgelegt: 1.) A-Ziele, (Zeitraum, Prüfungen, Prüfungsordnung) 2.) A-Inhalte, (Lehrstoff, Ausbildungspartner) 3.) A-Vorraussetzungen (qualifikation der Lehrer und Auszubildenden) um nur die Eckpunkte zu nennen. Diese Grundlagen sind für [U]jeden [/U]Beteiligten einsehbar. Die Prüfungsordnung ergibt u. A. welche Punkte für welche Aufgabenstellung erreichbar sind. Geprüft werden kann nur was im Ausbildungszeitraum vermittelt wurde. Darüber hinausreichende Eigenschaften der P-Arbeit haben keine Auswirkung auf das P-Ergebnis. Ich empfehle eine schriftliche Auseinandersetzung um sich gegebenenfalls später darauf berufen zu können. mfG [/QUOTE]
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