AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Huhu. Muss zu meiner Schande gestehen, dass ich jetzt keine Lust hatte alle Beiträge hier zu lesen, um dir deine Frage zu beantworten. Ich bin nebenberuflich selbsständig, weil ich das Fotografieren so liebe und weil ich ein Feigling bin, hab ich auch alles ordnungsgemäß angemeldet. Somit hier meine Tipps, dokumentiert gibst das nämlich leider nirgends und keiner kann gesammelt Informationen zur Verfügung stellen. Meine Erfahrung, schnell mal laienhaft erklärt:
0) Pflicht: Anmedlung Gewerbe als Fotograf ist von Bundesland zu Bundeslang ein anderer Preis. Bei mir waren das ca. 40€
1) Pflicht Eintragung in die Handwerksrolle - musst du machen, sonst darfst du dich weder Fotograf nenennen, noch Hochzeiten fotografieren oder Portraits machen.
Kostet Anmeldegebür... Zu lange her. Ich glaube 120€... frag mal nach. Und jährliche Beiträge. Ich zahl jetzt im 4. Jahr 79€.
2) Enscheidung ob Kleingewerbe- oder Nicht für Anmeldung beim Finanzamt. Ist im Grunde kein Aufwand wenn du nicht Kleingewerbe machst, musst du dann eben alle 1 bis 3 Monate (ja nach Vereinbarung) über Elster melden wieviel Mehrwertsteuer du auf deinen ausgestellten Rechnungen hattest und wieviel Steueren du bei Anschaffungen für die Fotografie ausgegeben hast. Je nach Anschaffung von neuer Ausrüstung kann sich das lohnen. Denn die Differenz bekommst du wieder. Du musst bei einer Gewerbeanmeldung grundsätzlich eine Gewinn und Verlustrechnung jährlich beim Finanzamt abgeben. Das FA kommt auch gerne nach 3 Jahren auf dich zu und unterstellt dir Liebhaberrei, wenn du dann noch keinen Gewinn hast. Das bedeutet, dann aber nicht, dass du deine Mehrwertsteuer nicjt weiterhin wieder bekommst, noch, dass du nicht mehr fotografieren darfs. Nur, dass du die Steuererleichterungen aus den Vorjahren, die du aufgrund deiner Verlusste hattest, zurückzahlen musst.
4) Berufsgenossenschaft: Lass dir von denen nix erzählen. Die brauchen einfach jedes Mitglied! Eine Versicherung ist natürlich nicht sinnlos. Wenn du eine private Unfallversicherung hast, wäre die Berufsgenossenschaft nur doppelt... Du hast keine Angestellten und musst deshalb nicht in die Berufsgenossenschaft und so lange du nicht mehr als 100 Tage im Jahr als Fotograf arbeitest, bist du laut ihrer Satzung auch kein Pflichtmitglied. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Wenn du dich anmeldest kostet das dich im Jahr locker 300€ unabhängig von deinen Einnahmen!
So... ich hoffe ich hab nix vergessen, sonst frag nochmal nach
Ein bissel Werbung für mich zum Schluss ^^ Würd mich über jeden Besuch auf meiner Webseite oder meiner Facebook-Seite freuen
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