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Erledigt - Rechtsprechung kurios: Urheberhinweise im Bild verpflichtend, ...

Das was Golem und Pixelio betrifft hatte ich gestern auch schon bekommem via Newsletter
 

Bei Heise wird es ausdrücklich gesagt, dass es eine Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil ist:
 
Leute, was soll denn die Aufregung?

Das ist doch ganz einfach zu lösen:
  • Es wird eine Gesellschaft gegründet, der sich alle Urheber anschließen.
  • Jeder, der ein Gerät zum Abruf von urheberrechtlich geschütztem Material erwirbt, zahlt einen Aufschlag von 50 €. Dieser Aufschlag wird an die o. g. Gesellschaft abgeführt.
  • Die Urheber werden für den Abruf ihrer Werke aus dem Fonds der Gesellschaft entschädigt.
Damit kann jeder nach Herzenslust Bilder oder andere Dateien verlinken, ohne Angst vor Abmahungen haben zu müssen.

:ironie:
 
Für mich nur noch reine Abzocke, auf dass sich Anwälte spezialisiert haben, was mir aufgefallen ist (ob Bilder oder Musik), alles nur übers Landgericht Köln.
 
Wie soll denn so ein Urteil umsetzbar sein?
Kleines Beispiel:
hier wurde ein KnypsBild, von mir, vor langer Zeit aus der FC gepflückt und unter Namensnennung geblogt. Kann ich jetzt den User und alle Reblogger verklagen?

angefangen hat das hier:


Das ist doch alles bekloppt und spielt den Leuten zu, die gierig, Geld mit ihren Knippsbildchen verdienen wollen. Für die Fotografie an sich, ist das Urteil kontraproduktiv.
"Geld regiert die Welt, das stimmt nicht ganz es ist des Dummheits Glanz"
Gruß
sven

Ich finden das Urteil zwar auch übertrieben, aber dein Beispiel ist nicht vergleichbar. Du kannst frei entscheiden, unter welchen Bedingungen deine Bilder hergibst. Nur wenn du die selben Bedingungen nennst, wie in diesem Fall Pixelio, dann passt es.
 
....... und dann irgendwann der BGH letztinstanzlich eine Klärung bringt.

Das Urteil gibt es ja längst. Der BGH hat ja schon früher Deeplinks als rechtmäßig festgestellt ( ) und darin keine Urheberechtsverletzung gesehen.

Aber wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Da wird jetzt ne Zeit prozessiert und wenn die Anwälte und Richter zumindest wesentliche Teile ihrer neuen Porsche damit verdient haben wird man feststellen, dass das mal wieder ein Sturm im Wasserglas war.
 
Sehr schöne Ausführung bei Pixelio, warum dieses Dingens vollkommener Bullshit ist...
 
Was mir gerade einfällt:
Wenn ich ein Urheberhinweis im Bild anbringen muss, begehe ich damit eventuell eine Urheberrechtsverletzung, weil ich das Bild je nach Lizenz gar nicht verändern darf.

Diesen Gedanken bestätigt Pixelio auf der von cebito genannten Seite:
Pixelio schrieb:
Zu beachten ist hierbei zudem, daß die vom Gericht geforderte Bearbeitung des Bildes zur Einfügung des Quellennachweises direkt ‚im Bild‘ bei denjenigen Bildern nicht zulässig ist, welche vom Fotografen nur mit einem eingeschränkten Bildbearbeitungsrecht freigegeben worden sind.

In der Konsequenz wäre das Urteil eine Anstiftung zu einer Straftat.

Und was jetzt?
Meiner Meinung nach müsste das Urteil deshalb in der nächsten Instanz kassiert werden.
 
Diesen Gedanken bestätigt Pixelio auf der von cebito genannten Seite:
Diesen Gedanken hat ich gestern schon irgendwo gelesen - leider nicht den Link gemerkt. Was ich fast noch interessanter finde, die Argumentation mit dem Impressum. Weil ja nach unserem Recht von jeder Seite... unmittelbar und so. Wie macht man das denn?
Statt sich nach dem Redtube-Desaster mal zurückzuhalten bzw. sich mal professionelle Beratung zu holen outet sich dieser Juristenhaufen einmal mehr als das was sie sind - realitätsfern und inkompetent.
 
Und jetzt kommt der Schenkelklopfer:
Lawblog schrieb:
Das Landgericht Köln bemüht sich offenbar gerade darum, die eigene Webseite umzubauen. Auch das Gericht verwendet nämlich Bilder von Pixelio. Abmahnfähig ist – Stand 15.20 Uhr [Anm.: 4.02.14] – jedenfalls noch das Wegweiserschild Da fehlt nämlich jeder Quellenvermerk, wenn man das Bild selbst aufruft.
( )
 
Da fragt man sich doch, ob der Fotograf/Urheber des Bildes gleichzeitig Anwalt ist, der sich auf Abzocke spezialisiert hat.
Ich kann gerade nur mit dem Kopf schütteln.
Sehr witzig, dass das Landgericht Köln jetzt seine Webseite umbaut. Am besten verzichten sie dabei komplett auf irgendwelche Bilder ... und am besten auch auch auf jeglichen Text.
Mir tut die Betreiberin der Webseite jedenfalls leid, dass sie sich nun mit so einem Mist befassen muss.
 
Da bin ich gerade draufgestossen.



Wie handhabt ihr das? Biserher dachte ich auch das Nennung als Bildunterschrift ausreicht.
Hat das Auswirkung auf Contestbilder?
 
Was mir gerade einfällt:
Wenn ich ein Urheberhinweis im Bild anbringen muss, begehe ich damit eventuell eine Urheberrechtsverletzung, weil ich das Bild je nach Lizenz gar nicht verändern darf.

Der Gedanke kam mir auch gerade als ich das gelesen habe. Ich verwende deshalb nur Bilder die frei für eine kommerzielle Nutzung sind oder erstelle die Bilder selber, auch wenn diese dann nicht immer so schön aussehen. Es ist zwar schwierig Bilder zu finden, habe letztens beinah 3 Tage gebraucht um ein brauchbares Bild zu finden, aber besser so als wenn man später Post vom Anwalt erhält.
 
müssen sich eigentlich richter bei themen, von denen sie nicht den schimmer einer ahnung haben, nicht zwingend von fachleuten beraten lassen?

grunz
utnik
 

 
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