Anerkannte Nachweise der Bezugsberechtigung
Schüler und Studierende
Nachweis des aktuellen Schüler- bzw. Studierendenstatus mit Namen des Schülers/Studierenden und der Ausbildungsstätte
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Gültige Nachweise sind:
- Schüler- oder Studienausweis
- Zeugnis
- Bescheinigung der Bildungseinrichtung
- Beleg über entrichtete Schul- oder Studiengebühren
- sonstiges Schreiben der Bildungseinrichtung, das den Namen des Schülers/Studierenden und der Ausbildungsstätte sowie den aktuellen Schüler- bzw. Studierendenstatus nennt
Dozenten, Lehrkräfte und Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung
Gültiger Ausweis über die Zugehörigkeit zu einer Bildungseinrichtung mit Namen und Ausstellungsdatum bzw. ein anderer Nachweis über die aktuelle Beschäftigung bei einer Bildungseinrichtung, z. B.:
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- aktueller Gehaltsnachweis
- offizielles Schreiben des Arbeitgebers
Hinweis: Vertrauliche Informationen wie Noten, Sozialversicherungsnummern oder die Höhe des Gehalts können unkenntlich gemacht werden.
Schüler und Lehrkräfte im Heimunterricht
- Datierte Kopie der Anmeldung zum Heimunterricht
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- Nachweis über aktuelle Mitgliedschaft in einem Verband für Heimunterricht
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- Datierter Nachweis über den Erwerb von Lehrplänen für das aktuelle Schuljahr
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1Vorgelegte Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.