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Ablieferungspflicht für Netzinhalte tritt in Kraft

Rechteinhaber müssen ihre Internetinhalte der Nationalbibliothek übermittelnDie "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" ist in Kraft getreten. Danach müssen Rechteinhaber ab sofort der Nationalbibliothek auch Onlinepublikatonen zur Archivierung zur Verfügung stellen.

Mehr Infos:

http://www.golem.de/0810/63127.html

 

Ablieferungspflicht für Netzinhalte tritt in Kraft

Es ist nahezu traurig mit welcher Blauäugigkeit solche Gesetze heutzutage beschlossen werden.Die wollen praktisch das komplette deutschsprachige Internet archivieren? (abgesehen von einigen mit Passwort geschützten Teilen) Da haben wohl offensichtlich einige Leute dran gearbeitet die keine Ahnung haben welche Datenflut dort auf sie zukommen wird. Denn heutzutage hat fast jeder Deutsche zumindest einen Blog oder eine kleine Homepage im Netz.Die werden darunter zusammenbrechen schätze ich und die Regelung dann ganz schnell ändern.
 
§ 9 dieses Gesetzes:Nicht abzuliefern sind Netzpublikationen....sowie lediglich privaten Zwecken dienende Websites,
 
Vorsicht mit dem Wort "privat" -´das ist nirgends genau definiert und wird genauso schwammig augelegt werden, wie im Fall der Impressumspflicht, die ja auch nur für kommerziell genutze Internetauftritte gilt. Es wird wohl in nächster Zeit noch eine rege Diskussion um das Für und Wider geben. Einfach mal mitverfolgen und im Zweifelsfall erstmal den Kram da hinschicken.
 
In Zukunft werden wir auch noch eine Kreativitätsabgabe zahlen müssen. Und damit meine ich nicht die KSK Abgabe der Auftraggeber. Ich sehs schon kommen.
 
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