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Beitragspflicht IHK

bulli56

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo,

ich habe mich entschlossen, nebenberuflich dann und wann eine Website für Unternehmen oder Freiberufler zu erstellen. Werde ich bei der Gewerbeanmeldung automatisch IHK-Mitglied und muss somit Beiträge zahlen? Muss ich ggf. Versicherungen abschliessen, z. B. Berufshaftpflicht?

Danke eine hilfreiche Antwort.
 
Zunächst ist Gewerbeanmeldung ein Kommunale Geschichte. Gewerbeamt gibt das automatisch ans Finanzamt weiter (Steuerpflicht). IHK ist Ländersache und kann jeweils abweichend sein. Pflichtmitgliedschaft ist mir aber nicht bekannt. Über die IHK Deines Bundeslandes kannst Du aber Näheres erfahren zu Versicherungspflichten.
 
Jeder Gewerbetreibende (auch Kleingewerbe) ist automatisch Pflichtmitglied bei der IHK. Von dieser Mitgliedschaft sind nur freie Berufe (Anwälte, Ärzte, etc.) befreit.
Du kommst also bei dem was Du vorhast nicht um eine IHK-Mitgliedschaft herum.
Eine Berufshaftpflicht hingegen ist in dem Falle keine Pflicht, sondern kann freiwillig abgeschlossen werden. Wenn Du hier vor eventuellen Schäden bange bist, die Du anrichten könntest so begrenze die Haftung doch via AGB für Fahrlässigkeit auf den Honoraranteil (sollte aber ein Anwalt rechtssicher formulieren).
 
Zitat: "Freiberufler, im Gegensatz zu Händlern, unterliegen nicht der Gewerbesteuer und somit auch nicht der Pflichtmitgliedschaft in der IHK, sondern unterliegen der Beitragspflicht ihrer berufsspezifischen Kammern."

Siehe auch: Ausnahmen von der Beitragspflicht der IHK:
 
Hallo bulli56,

wie schon von aheadnet erwähnt, meine ich auch, dass du bei Gewerbeanmeldung automatisch IHK-Pflichtmitglied bist. Wenn du z.B. dein Gewerbe im Rahmen der Kleinunternehmerregelung betreibst, weil du noch nicht soviel Umsatz erzielst am Anfang und wenn du damit dann unter einer gewissen Gewinnsumme bleibst (ich weiß es nicht genau, aber ich meine 6000 Euro Gewinn pro Jahr), dann zahlst du auch keine IHK-Beiträge (zumindest in Niedersachsen). Ob das länderspezifisch unterschiedlich ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Grüßli,
Tina
 
Hallo,

ich habe mich entschlossen, nebenberuflich dann und wann eine Website für Unternehmen oder Freiberufler zu erstellen. Werde ich bei der Gewerbeanmeldung automatisch IHK-Mitglied und muss somit Beiträge zahlen? Muss ich ggf. Versicherungen abschliessen, z. B. Berufshaftpflicht?

Danke eine hilfreiche Antwort.

Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Entschluss, viele machen das einfach nebenbei und schwarz.
Ja volles Programm, da kommt man teilweise nur rum wenn man als Freelancer seine Dienste anbietet. Dann musst Du allerdings selbst Dich beim FA melden, ist unproblematisch. Als Freelancer kannst Du Dir auch aussuchen ob Du die MwSt ausweist oder nicht. Hast Du Dich in der Richtung festgelegt so musst Du dabei bleiben. Wenn Du die ausweist musst Du diese auch direkt abführen und bist Vorsteuerabzugsberechtigt.

Das mit den Versicherungen ist immer so eine Sache und von Fall zu Fall zu betrachten. Eine Berufshaftpflicht kann teuer werden, da Du als Unternehmer auftrittst trägst Du das gesamte Risiko.

Allerdings halten sich einige Beiträge in Grenzen, bzw. laufen gegen 0 EUR.
IHK Pflichtmitglied bist Du wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wie oben beschrieben.
 
@Dagobert68
siehe #4: es ist länderspezifisch zusätzlich haben einzelne Bundesländer zwischen 1 und 12 IHKs. Deswegen sollte der TE in seinem Bundesland die zuständige IHK anfragen.
 
ich bin nicht sicher, aber in Niedersachsen war ich währendt
meiner Selbstständigkeit nicht Mitglied der IHK sondern wurde
von der BG 'vergattert' meine Beiträge zu bezahlen...
 
Berufsgenossenschaft? Hmm kommt auf die Tätigkeit an, auch als Fotograf unterwegs zu sein kann schon nicht ganz ungefählich sein.....
Der IHK Beitrag dürfte gegen NULL € laufen, richtet sich nach Umsatz.
 
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