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Antworten zum Thema „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Kunsturhebergesetz“

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Die neue Verordnung hat einige Verwirrung in Bezug auf die Personenfotografie gestiftet. Zu diesem Thema gibt es ein Schreiben des BMI (ja auch Bau und Heimat), in dem klargestellt wird, dass das Kunsturhebergesetz nicht durch die DSGVO abgelöst wird. Vielen Dank für die Info an Rechtsanwältin Marie Slowioczek-Mannsfeld.

Hier das Schreiben:
"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.

Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
 

Rata

Herzlichen Dank, @!

Sosehr ich Kafka liebe ;), es wäre sehr schön, man könnte dieses Schreiben in Facsimile bekommen.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Zustimmung liegt ja offensichtlich vor, Deinen Namen und das Rubrum kannst Du schwärzen...


Lieber Gruß
Rata
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Herzlichen Dank, @!

Sosehr ich Kafka liebe ;), es wäre sehr schön, man könnte dieses Schreiben in Facsimile bekommen.
Zustimmung liegt ja offensichtlich vor, Deinen Namen und das Rubrum kannst Du schwärzen...
Lieber Gruß
Rata
Hallo Rata,
wie ich eingangs schrob, verdanken wir diese Info Rechtsanwältin Marie Slowioczek-Mannsfeld.. ich bin nicht Empfänger dieses Schreibens...
Gruß, dirti
 

Rata

Ja, habe ich mittlerweile auch recherchiert.
Ra. Marie Slowioczek-Mannsfeld ist eine Fachbuchautorin aus Berlin mit dem Schwerpunkt auf rechtsicherer Nutzung von Fotos im Internet.

Na ja, Deutschland ist kommunikativ halt immer noch im Amateurstatus verhaftet.

Wobei sich bei mir immer noch die Frage hält, wie eine einfache Erklärung, zudem noch aus dem „Heimatmuseum“ :D, Europarecht „interpretieren“ soll. Eine Entschuldigung für (bisher) nicht erledigte Hausaufgaben kann das nicht sein und Rechtssicherheit sieht anders aus.

Daß GG und das damit verbundene Kunsturhebergesetz höher einzustufen sind, das hab ich nur für mich selber beschlossen :cool:



Lieber Gruß
Rata,
Rebell ;)


Edit: Link eingefügt
 
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N

NewPicture

Guest

Interessant. Aber könnte das jemand "auf Deutsch" übersetzen?
Wenn alles beim alten bliebe, warum der Hype? Darf ich weiter den Dom fotografieren ohne alle davor befindlichen Personen zu fragen, ob ich sie fotografieren darf? Darf ich weiter Fotos von Personen aus dem Verein zur Veröffentlichung knipsen, ohne zuvor einen Vertrag mit ihnen zu schließen, dass ich sie fotografieren durfte und ihnen mitteile, wo seine Daten gespeichert werden?
Oder warten wir doch besser ab, wie sich Abmahnanwälte gewinnbringend profilieren und die überlasteten Gerichte sich weiter überlasten lassen? Irgend jemand wird sein Portemonnaie schon öffnen, damit wir Sicherheit in dieser Sache haben. Auf auf, ihr Fotografen.
Für mich ist die Aussage vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice - erst einmal eine Klatsche gegen die Bürger, weil sie des Lesens nicht mächtig sind.

Mein Profilfoto vom alten Schuh am Strand habe ich aus Protest entfernt. Nicht dass noch ein Designer auf dumme Gedanken kommt ...
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Welcher Hype? Es gibt die DSGVO und einige Leute waren der Meinung, dass dadurch das Kunsturhebergesetz ersetzt würde. Bezüglich der Personenfotografie scheint das nicht der Fall zu sein... aber irgendwann werden es eh die Gerichte klären... same procedure as usual...
 

Pfauli

Crèмe ғαrвeɴe Scнlυмpғαrт

Das KUH greift immer dann, wenn im DSGVO nix dazu definiert wurde.
Beamte sind faul, die erneuern nie alles, nur das Nötigste.
 

Rata

Na gut, ...

jetzt bringt der diese Information mehr oder weniger gleichlautend, damit gilt die auch in meiner Welt ;)



Lieber Gruß
Rata
 
N

NewPicture

Guest

Hi Sakas,
danke für die Information.
Nachdem ich im Netz viele Aussagen von Rechtsanwälten auf ihren Internetseiten, Fachzeitschriften im Netz, Datenschutzbeauftragten, Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016, eur-lex.europa.eu, Recht am Bild GbR, Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bundesverband professioneller Bildanbieter, Verlagen, Blogseiten, Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. gelesen oder auf YouTube gesehen habe, bin ich zum Ergebnis und persönlichen Entschluss gekommen, dass es eine "Marschrichtung" gibt, die EIGENTLICH Wasserdicht ist.
"Jeder gibt sein Bestes" und ist von seiner eigenen Aussage überzeugt, es "am Besten zu Wissen". Vieles überschneidet sich, kristallisiert sich, und ist man sich darüber einig.
Trotzdem ist es so wie im täglichen Leben: Mann oder Frau ist vom eigenen gesetzesformen Handeln überzeugt, doch dann kommt die Rechtsprechung und lehrt etwas anderes.

Soll ich jetzt die vielen RA bewundern, die mit ihren Abmahnungen für Rechtssicherheit sorgen werden?? So gesehen - JA …
 

Sakas

Nicht ganz neu hier

...und wieder bleibt eine Frage: Wem nützt was?
Ich denke eine Berufsgruppe wird wohl nicht unglücklich über die Rechtsunsicherheit die diese Verordnung erst mal mit sich bringt sein.

LG Sakas
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Dann frage ich mich, was werden aus uns Hobbyfotografen? Sollen wir einfach darauf verzichten, Freunde/Bekannten beim Feiern zu fotografieren? Oder soll man jeden einzelnen eine Unterschrift zur Erlaubnis beten?

Wenn das wirklich so bleiben soll, dann bin ich gespannt, was die Fotoindustrie dazu sagt.

Komische Gesetze sind das ... :mad:
 
N

NewPicture

Guest

Dann frage ich mich, was werden aus uns Hobbyfotografen? Sollen wir einfach darauf verzichten, Freunde/Bekannten beim Feiern zu fotografieren? Oder soll man jeden einzelnen eine Unterschrift zur Erlaubnis beten?

Wenn das wirklich so bleiben soll, dann bin ich gespannt, was die Fotoindustrie dazu sagt.

Komische Gesetze sind das ... :mad:

Den Kamera-, Objektiv- und Fotodruckerzeugnisherstellern geht es zu gut. Ihnen scheint das Thema nicht zu interessieren und der Rubel rollt, obwohl gerade sie unsere Lobby sein sollte. Schließlich leben sie auch von "meiner Kohle". Aber das wird sich ändern.
Bin gespannt, wann deren Geheule losgeht …
Diejenigen, die von der Fotografie leben, freuen sich (hinter vorgehaltener Hand) auch auf die neuen Gesetze, denn der Privatknipser wurde ausgeschaltet.
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Den Kamera-, Objektiv- und Fotodruckerzeugnisherstellern geht es zu gut. Ihnen scheint das Thema nicht zu interessieren und der Rubel rollt
Noch ... Mal abwarten, wenn die Verkaufszahlen rückgängig werden.

Aber das wird sich ändern
Früher oder später werden sie auch mal ernsthafte Gedanken machen. Schließlich sind etwa über 70-80 % oder mehr von den Fotografen Nichtprofis. Ich rede von hier in Deutschland.

Diejenigen, die von der Fotografie leben, freuen sich (hinter vorgehaltener Hand) auch auf die neuen Gesetze, denn der Privatknipser wurde ausgeschaltet.
Da bin ich mir auch sicher. Aber sie werden auch irgendwann zu spüren bekommen, wenn die Preise sehr steigen werden (wegen rückläufigen Hobbyfotografen-Verkäufe).
 

JoPelt03

Noch nicht viel geschrieben

"Soll ich jetzt die vielen RA bewundern, die mit ihren Abmahnungen für Rechtssicherheit sorgen werden?? So gesehen - JA …[/QUOTE]!
Ich bezweifle, dass das Ziel dieser RA für Rechtssicherheit zu sorgen ist. Denke eher, dass es sich überwiegend um Geschäftsmacherei handeln wird.....
 
N

NewPicture

Guest

"Soll ich jetzt die vielen RA bewundern, die mit ihren Abmahnungen für Rechtssicherheit sorgen werden?? So gesehen - JA …
!
Ich bezweifle, dass das Ziel dieser RA für Rechtssicherheit zu sorgen ist. Denke eher, dass es sich überwiegend um Geschäftsmacherei handeln wird.....[/QUOTE]

… Na logisch.
 
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