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<blockquote data-quote="Divina" data-source="post: 2584930" data-attributes="member: 715292"><p>Man merkt, dass du dich noch nicht genau damit auseinandergesetzt hast, denn du liegst definitiv falsch. Sobald deine Seite einer Öffentlichkeit zugänglich ist, ist sie nicht mehr privat. Wenn du dann noch regelmäßig neue Inhalte einfügst, handelst du redaktionell. Damit gelten die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html" target="_blank">§ 5 TMG</a> und <a href="http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-13/text/2010_06.php3" target="_blank">§ 55 RStV</a> beide für dich.</p><p>Und es ist vollkommen egal, ob deine Seite sonst nur deine Freunde, die Familie oder deinen Hund interessiert. Wenn jeder Hans und Franz darauf einen Zugriff haben kann, musst du ein Impressum haben. Die Vorgaben dafür findest du in den oben genannten §§.</p><p>Noch ein Hinweis, weil ich schon weiß, dass es sonst kommt: Das Wort "geschäftsmäßig" im TMG hat nichts mit Gewerbe zu tun, dann stünde dort gewerbsmäßig. Das ist ein Unterschied. Geschäftsmäßig ist schon das regelmäßige Pflegen einer Webseite oder eines Blogs. Gewerbsmäßig wäre das Erlangen von Einnahmen mittels deiner Webseite, und sei es nur durch Bannerwerbung. Dann gelten sogar noch verschärfte Angabepflichten.</p><p></p><p>Glaub es mir, ich habe mich zur Genüge damit auseinandergesetzt und habe genau aus dem Grund weder eine eigene Webseite noch einen Blog, trotz meiner Autorentätigkeit. Ich will nämlich weder meinen realen Namen noch meine gesamte Adresse im Netz sehen (was vielleicht noch leichter verständlich ist, wenn man weiß, dass ich Erotik schreibe <img src="/styles/default/xenforo/smilies/zwinker.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />). Es ist halt so, dass jeder für das, was er öffentlich macht, geradestehen muss.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Divina, post: 2584930, member: 715292"] Man merkt, dass du dich noch nicht genau damit auseinandergesetzt hast, denn du liegst definitiv falsch. Sobald deine Seite einer Öffentlichkeit zugänglich ist, ist sie nicht mehr privat. Wenn du dann noch regelmäßig neue Inhalte einfügst, handelst du redaktionell. Damit gelten die [URL='http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html']§ 5 TMG[/URL] und [URL='http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-13/text/2010_06.php3']§ 55 RStV[/URL] beide für dich. Und es ist vollkommen egal, ob deine Seite sonst nur deine Freunde, die Familie oder deinen Hund interessiert. Wenn jeder Hans und Franz darauf einen Zugriff haben kann, musst du ein Impressum haben. Die Vorgaben dafür findest du in den oben genannten §§. Noch ein Hinweis, weil ich schon weiß, dass es sonst kommt: Das Wort "geschäftsmäßig" im TMG hat nichts mit Gewerbe zu tun, dann stünde dort gewerbsmäßig. Das ist ein Unterschied. Geschäftsmäßig ist schon das regelmäßige Pflegen einer Webseite oder eines Blogs. Gewerbsmäßig wäre das Erlangen von Einnahmen mittels deiner Webseite, und sei es nur durch Bannerwerbung. Dann gelten sogar noch verschärfte Angabepflichten. Glaub es mir, ich habe mich zur Genüge damit auseinandergesetzt und habe genau aus dem Grund weder eine eigene Webseite noch einen Blog, trotz meiner Autorentätigkeit. Ich will nämlich weder meinen realen Namen noch meine gesamte Adresse im Netz sehen (was vielleicht noch leichter verständlich ist, wenn man weiß, dass ich Erotik schreibe ;)). Es ist halt so, dass jeder für das, was er öffentlich macht, geradestehen muss. [/QUOTE]
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