Photo-Fan
Aktives Mitglied
Homo Nikoniensis
Colorjunkie
Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen?
Aktives Mitglied
Wie jede Überinterpretation hat auch diese ihre Schwächen.....................Da Kinder höchstwahrscheinlich das Ergebnis eines Geschlechtsverkehrs zwischen den beiden war, sind die gleich mit zu entsorgen.
Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen?..............
Homo Nikoniensis
Die Begriffe sind nicht festgelegt und persönliche Interpretation. Deshalb eignen sich interpretierbare Begriffe nicht als Maßstab für Urteile. Ich möchte in keinem Rechtsbereich von individuellen Moralvorstellungen unserer Richter abhängig sein. Sonst kommt es wieder zu Situationen, wo das, was in Hamburg OK ist, in Bayern unter Haftandrohung steht oder Richter A Erotik oder Intimes sieht, wo Richter B nur ein Erinnerungsfoto erkennt. Das ist nicht gesicherte Rechtsprechung, sondern Willkür. Wäre die Rede von pornografischen Aufnahmen, könnte ich es noch nachvollziehen, obwohl es auch dann nicht gerechtfertigt wäre.Es ist doch explizit erwähnt, dass es dabei um "erotische" und/oder "intime" Fotos geht und somit also um Bildmaterial, das man unter üblichen Umständen nur einem bestimmten und in aller Regel sehr kleinen Personenkreis zugängig machen würde.
Das ist zu Recht strafbar, war es aber bisher auch schon. Hat aber mit dem Besitz nichts zu tun. Natürlich bin ich gegen Erpressung oder Bloßstellung durch solche Bilder und auch für harte Bestrafung, falls es doch passiert. Du schreibst ja selbst "vermutlich" und das lässt eben auch jedem Richter viel Platz für Auslegungen. Das einvernehmliche Anfertigen hatte doch wohl zum Ziel, etwas zur Erinnerung festzuhalten. Vielleicht wäre es besser, sich nur mit Leuten einzulassen, von deren Integrität man überzeugt ist? Dann muss man hinterher keinen Rechtsanwalt bemühen.Vermutlich ist damit dann auch genau das Bildmaterial gemeint, das nach Trennungen gerne und häufig benutzt wird, um einen Ex-Partner zu erpressen oder zu kompromittieren.
Nein, aber solche Urteile sind der erste Schritt. Viele solcher falschen Schritte nacheinander führen zu einem Ziel, wo man eigentlich nicht hin wollte.Wie jede Überinterpretation hat auch diese ihre Schwächen.
1. Von Kindern ist in dem zitierten Beitrag überhaupt keine Rede.
Aktives Mitglied
FALSCH - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Grundgesetz verankert und sichert den im Urteil behandelten Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre (betrifft also den abgeschirmten Bereich persönlicher Entfaltung.Die Begriffe sind nicht festgelegt und persönliche Interpretation. ..............................

annabellkiara
Guest
Genau.Es muss noch Bereiche geben, wo der Staat sich raus zu halten hat. Und einvernehmlich gemachte Bilder, die nicht rechtswidrig verwendet werden, gehören m.E. dazu.
Colorjunkie
annabellkiara
Guest
Man sollte sich wirklich vieles vorher überlegen ... ein Foto ist eine Erinnerung an schöne Zeiten ... der Mißbrauch desselben strafbar.kann ich mir keinen akzeptablen Grund vorstellen, warum man als Expartner erotische/intime Aufnahmen behalten wollte ... unabhängig davon, was der damit vielleicht anstellen könnte, oder wem es dadurch eventuell in die Hände fallen könnten.
Colorjunkie
Man sollte sich wirklich vieles vorher überlegen ... ein Foto ist eine Erinnerung an schöne Zeiten ... der Mißbrauch desselben strafbar.
Über was reden wir jetzt? Was setzen wir unwissentlich voraus? Und mal ganz ehrlich: ist es nicht schon zu analogen Zeiten schwer gewesen, illegale Abzüge (von was auch immer) zu verhindern?
Aktives Mitglied
also ich bin der Meinung, wenn die vorher keine Gütertrennung vereinbart haben, (Zugewinngemeinschaft), dann muß er das halbe Foto behalten dürfen!![]()

Hat es drauf
also ich bin der Meinung, wenn die vorher keine Gütertrennung vereinbart haben, (Zugewinngemeinschaft), dann muß er das halbe Foto behalten dürfen!![]()
Das macht´s aber auch nicht einfacher!
Welche Hälfte meinst Du?![]()

Colorjunkie
Das macht´s aber auch nicht einfacher!
Welche Hälfte meinst Du?![]()

Hat es drauf
das wollte ich mir grad schon reservierenUnten.![]()

Aktives Mitglied

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