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<blockquote data-quote="studio24" data-source="post: 2366702" data-attributes="member: 190934"><p>Man sollte dann auch die Leute gleich einer Gehirnoperation unterziehen, bei der die Erinnerungen an den Expartner gelöscht werden. Da Kinder höchstwahrscheinlich das Ergebnis eines Geschlechtsverkehrs zwischen den beiden war, sind die gleich mit zu entsorgen.</p><p></p><p>Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen?</p><p></p><p>Solche Urteile sind das Letzte. Veröffentlichung ohne Einverständnis auch. Aber hier geht es ja nicht um Veröffentlichung, sondern um den Besitz.</p><p></p><p>Wenn Leute, selbst Frauen und Kinder, bedroht werden, kann die Polizei nichts machen. Da muss erst eine Straftat passieren. Aber bei Bildern soll der Besitz verboten werden, weil die Möglichkeit besteht, diese widerrechtlich zu veröffentlichen? Der reinste Schwachsinn und m.E. nicht rechtskonform. Da das Urteil zur Revision vor dem BGH zugelassen ist hoffe ich, dass das auch erfolgt.</p><p></p><p>Der Staat sollte sich mal um wichtigere Dinge kümmern als um das zukünftige, aktuelle oder vergangene Liebesleben seiner Bürger und deren Erinnerungen daran.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="studio24, post: 2366702, member: 190934"] Man sollte dann auch die Leute gleich einer Gehirnoperation unterziehen, bei der die Erinnerungen an den Expartner gelöscht werden. Da Kinder höchstwahrscheinlich das Ergebnis eines Geschlechtsverkehrs zwischen den beiden war, sind die gleich mit zu entsorgen. Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen? Solche Urteile sind das Letzte. Veröffentlichung ohne Einverständnis auch. Aber hier geht es ja nicht um Veröffentlichung, sondern um den Besitz. Wenn Leute, selbst Frauen und Kinder, bedroht werden, kann die Polizei nichts machen. Da muss erst eine Straftat passieren. Aber bei Bildern soll der Besitz verboten werden, weil die Möglichkeit besteht, diese widerrechtlich zu veröffentlichen? Der reinste Schwachsinn und m.E. nicht rechtskonform. Da das Urteil zur Revision vor dem BGH zugelassen ist hoffe ich, dass das auch erfolgt. Der Staat sollte sich mal um wichtigere Dinge kümmern als um das zukünftige, aktuelle oder vergangene Liebesleben seiner Bürger und deren Erinnerungen daran. [/QUOTE]
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