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Intime Aufnahmen nach Trennung ( Scheidung )
Beitrag
<blockquote data-quote="studio24" data-source="post: 2367016" data-attributes="member: 190934"><p>Du hast natürlich insofern recht, als es hier um eine Zivilklage ging. Wenn eine Klage anhängig ist, muß die verhandelt werden (obwohl, es bestände auch die Möglichkeit, Klagen abzuweisen). Raushalten kann der Staat sich, bis auf die Abweisung, nicht. Aber es geht ja auch ein Signal von solch einem Urteil aus.</p><p></p><p>Das Gericht hätte ja z.B. auch der Klägerin klar machen können, dass in einer Demokratie jeder bestimmte Rechte hat, auch die, Fehler zu begehen. Und dass es dann richtig wäre, zu seinen Fehlern zu stehen und mit den Konsequenzen zu leben. Eigene Fehler/Dummheit auf Grund von Hormonüberschuss später durch den Richter korrigieren zu lassen, finde ich äußerst fragwürdig. Bei Jugendlichen könnte man es akzeptieren. Bei Erwachsenen, die wählen dürfen und auch sonst vollumfänglich alle Rechte und Pflichten haben, nicht.</p><p></p><p>Ich könnte auch zustimmen, wenn es nur die Bilder betreffen würde, die sie selbst angefertigt hat, das steht ihr als Urheberin zu. Bei Bildern, die er angefertigt hat , ist es eine Güterabwägung zwischen ihren Persönlichkeitsrechten und seinen Urheberrechten. Wenn er die Bilder nicht rechtswidrig verwendet, sehe ich ihre Persönlichkeitsrechte nicht beeinträchtigt. Ein diffuses unangenehmes Gefühl bei ihr kann doch kein ausreichender Grund sein, das Urheberrecht auszuhebeln.</p><p></p><p>Wobei das ja alles bisher nur der zivilrechtliche Teil war. Das Urteil beinhaltet aber auch, dass es strafbar sein kann, wenn der Löschaufforderung/Herausgabe nicht Folge geleistet wird. Und da wird es dann ganz hirnrissig. Was passiert im Fall einer Anzeige, wenn die Aussage "Habe ich gelöscht" gegen die Aussage "Hast du doch bestimmt nicht gelöscht" steht? Begründeter Anfangsverdacht, somit Hausdurchsuchung nach Trennung? PC- und Datenträger-Beschlagnahme? Online-Untersuchungen? Was ist, wenn nichts gefunden wird? Gegenanzeige wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung?</p><p></p><p>Traurig, was für ein Unsinn an unsere Gerichte herangetragen wird und dass Erwachsene nicht in der Lage sind, zu den Folgen ihrer Hormonaussetzer zu stehen oder mit dem/der Ex in vernünftiger Weise auseinander zu gehen.</p><p></p><p>Ich bleibe dabei, dass das Urteil m.E. ein falsches Signal setzt. Ich kann aber durchaus akzeptieren, dass Andere es anders sehen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="studio24, post: 2367016, member: 190934"] Du hast natürlich insofern recht, als es hier um eine Zivilklage ging. Wenn eine Klage anhängig ist, muß die verhandelt werden (obwohl, es bestände auch die Möglichkeit, Klagen abzuweisen). Raushalten kann der Staat sich, bis auf die Abweisung, nicht. Aber es geht ja auch ein Signal von solch einem Urteil aus. Das Gericht hätte ja z.B. auch der Klägerin klar machen können, dass in einer Demokratie jeder bestimmte Rechte hat, auch die, Fehler zu begehen. Und dass es dann richtig wäre, zu seinen Fehlern zu stehen und mit den Konsequenzen zu leben. Eigene Fehler/Dummheit auf Grund von Hormonüberschuss später durch den Richter korrigieren zu lassen, finde ich äußerst fragwürdig. Bei Jugendlichen könnte man es akzeptieren. Bei Erwachsenen, die wählen dürfen und auch sonst vollumfänglich alle Rechte und Pflichten haben, nicht. Ich könnte auch zustimmen, wenn es nur die Bilder betreffen würde, die sie selbst angefertigt hat, das steht ihr als Urheberin zu. Bei Bildern, die er angefertigt hat , ist es eine Güterabwägung zwischen ihren Persönlichkeitsrechten und seinen Urheberrechten. Wenn er die Bilder nicht rechtswidrig verwendet, sehe ich ihre Persönlichkeitsrechte nicht beeinträchtigt. Ein diffuses unangenehmes Gefühl bei ihr kann doch kein ausreichender Grund sein, das Urheberrecht auszuhebeln. Wobei das ja alles bisher nur der zivilrechtliche Teil war. Das Urteil beinhaltet aber auch, dass es strafbar sein kann, wenn der Löschaufforderung/Herausgabe nicht Folge geleistet wird. Und da wird es dann ganz hirnrissig. Was passiert im Fall einer Anzeige, wenn die Aussage "Habe ich gelöscht" gegen die Aussage "Hast du doch bestimmt nicht gelöscht" steht? Begründeter Anfangsverdacht, somit Hausdurchsuchung nach Trennung? PC- und Datenträger-Beschlagnahme? Online-Untersuchungen? Was ist, wenn nichts gefunden wird? Gegenanzeige wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung? Traurig, was für ein Unsinn an unsere Gerichte herangetragen wird und dass Erwachsene nicht in der Lage sind, zu den Folgen ihrer Hormonaussetzer zu stehen oder mit dem/der Ex in vernünftiger Weise auseinander zu gehen. Ich bleibe dabei, dass das Urteil m.E. ein falsches Signal setzt. Ich kann aber durchaus akzeptieren, dass Andere es anders sehen. [/QUOTE]
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