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Intime Aufnahmen nach Trennung ( Scheidung )
Beitrag
<blockquote data-quote="Panta rhei" data-source="post: 2367073" data-attributes="member: 626286"><p>Na also.</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Was, was, was?</p><p>Was für Fehler, was für Konsequenzen???</p><p> </p><p>Weder ist es ein Fehler, mit seinem Liebsten Fotos zu machen, die intimer Natur sind, noch gibt es folgerichtig etwas dazu zu stehen oder irgendwelche Konsequenzen zu tragen.</p><p>Es geht hier lediglich darum, dass sich aus einer einstmals schöneren Zeit kein Recht darauf ableitet, dass nach Beendigung selbiger ein Expartner intime Fotos von einer nunmehr und fortan "fremden" Person archiviert.</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Irgendwie schienst du ein fragwürdiges Rechtsverständnis zu haben.</p><p>In vorliegendem Fall haben die Richter durch ihr Urteil nicht frühere Fehler/Dummheiten korrigiert, sondern lediglich erklärt, wer welchen Anspruch an bestimmten Fotodokumentationen nach einer Trennung hat.</p><p>Und da bin ich ganz bei den Richtern, denn ein Bild, auf dem mein nackter Hintern zu sehen ist, gehört selbstverständlich und VOR jedem anderen MIR und nicht dem, dem zufällig das Fotohandy gehörte.</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Wird ja immer abstruser, was du hier ins Feld führst.</p><p> </p><p>Grundsätzlich solltest du mal neu aufbauen und dich fragen, auf was hier geklagt und was demzufolge auch nur beurteilt wurde.</p><p> </p><p>Und dieses Urteil ist insofern klug, da es den weisen Prinzipien "Vor dem Schaden klug sein." und "Wehret den Anfängen folgt.".</p><p>Wenn nämlich klar ist, dass die Personen, die sich auf intimen Fotos befinden, ein Recht auf Herausgabe/Löschung haben, dann kann man dieses Recht entsprechend einfordern und so die Kontrolle über seine Fotos behalten, ohne erst darauf warten zu müssen, dass damit vielleicht irgendwas Zweifelhaftes passiert, um sich dann mittels Gerichten gegen einen bereits entstandenen (und meistens gar nicht mehr umkehrbaren) Schaden wehren zu müssen.</p><p> </p><p></p><p> </p><p>Was du könntest... Lass doch mal den ganzen Schmus weg und erkläre mal plausibel, was genau die Gründe sein sollten, weshalb ein Expartner intime, erotische Fotos von einer Person behalten will und behalten dürfen sollte, mit der er nichts mehr zu tun hat???</p><p> </p><p>Auf den Rest mag ich gar nicht mehr eingehen, denn, wie hier bereits gesagt wurde, gebietet es der Anstand und der Respekt vor einem Menschen, mit dem man mal in inniger Liebe verbunden war, dass man sich von ihm selbstverständlich keine <strong>seine Intimsphäre</strong> betreffenden Erinnerungsstücke zurückbehält.</p><p>Man trennt sich und damit trennt man sich auch gleichsam von jeder gemeinsamen Intimität, was bedeutet, dass es dann auch kein Anrecht auf einen Teileinbehalt von "gemeinsamer" Intimität geben kann.</p><p>Es hat mit der Trennung eine Situation geschaffen zu werden, wie sie üblicherweise zwischen Menschen gegeben ist, die keine gemeinsame Intimität verbindet.</p><p>Folgt man einfach diesen Regeln des Anstandes (die mit dem Urteil nur "festgeschrieben" wurden), dann gibt es auch keinen Streit um intime Fotos und es bedarf keiner Gerichte, einen diesbezüglichen Streit schlichten zu müssen.</p><p> </p><p>Das darfst du für dich anders sehen und Fotos von deinen intimsten Details in der ganzen Welt verteilen, wenn es dir egal ist, auf wessen Rechner sie sich für welche Zwecke/aus welchen Gründen befinden. In diesem/deinem Recht wirst du weiterhin nicht beschränkt.</p><p>Einzig wichtig zu wissen und zu akzeptieren ist in diesem Falle, dass du gemäß des aktuellen Urteils zukünftig auf Verlangen einer Ex die Fotos zu löschen hast, auf denen sie dir ihr unter anderen Voraussetzungen mal ihr Geheimstes feilgeboten hat.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Panta rhei, post: 2367073, member: 626286"] Na also. Was, was, was? Was für Fehler, was für Konsequenzen??? Weder ist es ein Fehler, mit seinem Liebsten Fotos zu machen, die intimer Natur sind, noch gibt es folgerichtig etwas dazu zu stehen oder irgendwelche Konsequenzen zu tragen. Es geht hier lediglich darum, dass sich aus einer einstmals schöneren Zeit kein Recht darauf ableitet, dass nach Beendigung selbiger ein Expartner intime Fotos von einer nunmehr und fortan "fremden" Person archiviert. Irgendwie schienst du ein fragwürdiges Rechtsverständnis zu haben. In vorliegendem Fall haben die Richter durch ihr Urteil nicht frühere Fehler/Dummheiten korrigiert, sondern lediglich erklärt, wer welchen Anspruch an bestimmten Fotodokumentationen nach einer Trennung hat. Und da bin ich ganz bei den Richtern, denn ein Bild, auf dem mein nackter Hintern zu sehen ist, gehört selbstverständlich und VOR jedem anderen MIR und nicht dem, dem zufällig das Fotohandy gehörte. Wird ja immer abstruser, was du hier ins Feld führst. Grundsätzlich solltest du mal neu aufbauen und dich fragen, auf was hier geklagt und was demzufolge auch nur beurteilt wurde. Und dieses Urteil ist insofern klug, da es den weisen Prinzipien "Vor dem Schaden klug sein." und "Wehret den Anfängen folgt.". Wenn nämlich klar ist, dass die Personen, die sich auf intimen Fotos befinden, ein Recht auf Herausgabe/Löschung haben, dann kann man dieses Recht entsprechend einfordern und so die Kontrolle über seine Fotos behalten, ohne erst darauf warten zu müssen, dass damit vielleicht irgendwas Zweifelhaftes passiert, um sich dann mittels Gerichten gegen einen bereits entstandenen (und meistens gar nicht mehr umkehrbaren) Schaden wehren zu müssen. Was du könntest... Lass doch mal den ganzen Schmus weg und erkläre mal plausibel, was genau die Gründe sein sollten, weshalb ein Expartner intime, erotische Fotos von einer Person behalten will und behalten dürfen sollte, mit der er nichts mehr zu tun hat??? Auf den Rest mag ich gar nicht mehr eingehen, denn, wie hier bereits gesagt wurde, gebietet es der Anstand und der Respekt vor einem Menschen, mit dem man mal in inniger Liebe verbunden war, dass man sich von ihm selbstverständlich keine [B]seine Intimsphäre[/B] betreffenden Erinnerungsstücke zurückbehält. Man trennt sich und damit trennt man sich auch gleichsam von jeder gemeinsamen Intimität, was bedeutet, dass es dann auch kein Anrecht auf einen Teileinbehalt von "gemeinsamer" Intimität geben kann. Es hat mit der Trennung eine Situation geschaffen zu werden, wie sie üblicherweise zwischen Menschen gegeben ist, die keine gemeinsame Intimität verbindet. Folgt man einfach diesen Regeln des Anstandes (die mit dem Urteil nur "festgeschrieben" wurden), dann gibt es auch keinen Streit um intime Fotos und es bedarf keiner Gerichte, einen diesbezüglichen Streit schlichten zu müssen. Das darfst du für dich anders sehen und Fotos von deinen intimsten Details in der ganzen Welt verteilen, wenn es dir egal ist, auf wessen Rechner sie sich für welche Zwecke/aus welchen Gründen befinden. In diesem/deinem Recht wirst du weiterhin nicht beschränkt. Einzig wichtig zu wissen und zu akzeptieren ist in diesem Falle, dass du gemäß des aktuellen Urteils zukünftig auf Verlangen einer Ex die Fotos zu löschen hast, auf denen sie dir ihr unter anderen Voraussetzungen mal ihr Geheimstes feilgeboten hat. [/QUOTE]
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