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Rechtliche Frage zu Landkarten
Beitrag
<blockquote data-quote="infografik" data-source="post: 2734289" data-attributes="member: 444452"><p>Moin,</p><p></p><p>ich hab noch mal ein wenig weiter gegraben. § 24 UrhG (Freie Benutzung) besagt:</p><p></p><p>"<span style="font-size: 18px"><strong>§ 24 Freie Benutzung</strong></span></p><p>(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.</p><p></p><p>(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."</p><p>Quelle: <a href="https://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html" target="_blank">https://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html</a></p><p></p><p>Da meine Karten sich sehr stark von den Ursprungswerken unterscheiden (die Ursprungswerke sind nur eine grobe Basis, von der Straßen nur grob übertragen wurden, um dem Betrachter eine ungefähre Vorstellung der örtlichen Gegebenheiten zu geben - die Entfernung vom Original ist also merklich), bliebe nach meinem Verständnis noch zu klären, ob diese in freier Benutzung entstanden sind. </p><p></p><p>Die zugrundeliegenden Karten sind im Wesentlichen von <a href="https://www.openrailwaymap.org" target="_blank">https://www.openrailwaymap.org</a> – das ist ein Unterprojekt von <a href="https://www.openstreetmap.de" target="_blank">https://www.openstreetmap.de</a> und verwendet auch deren Nutzungsbedingungen. Wenn ich die Nutzungsbedingungen (<a href="https://www.openstreetmap.de/faq.html#wie_daten_nutzen" target="_blank">https://www.openstreetmap.de/faq.html#wie_daten_nutzen</a>) richtig interpretiere, darf ich die Karten als Basis zur Erstellung eigener Daten auch kommerziell nutzen, wenn die Quelle angegeben wird.</p><p></p><p>Ergänzt werden diese Daten oft durch Messtischblätter aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg, bzw. durch Nachdrucke dieser Messtischblätter durch die US-Army aus den späten 1940er und frühen 1950ern –di ja – wenn ich richtig informiert bin – auch gemeinfrei sind.</p><p></p><p>Bis dann,</p><p>Thorsten</p><p></p><p>Weitere Quellen:</p><p>- <a href="https://www.it-recht-kanzlei.de/freie-benutzung-urheberrechtsschranke-zustimmung-urheber.html" target="_blank">https://www.it-recht-kanzlei.de/freie-benutzung-urheberrechtsschranke-zustimmung-urheber.html</a></p><p>- <a href="https://www.medienrechtsnews.de/verletzung-urheberrechtlicher-verwertungsrechte-an-einer-landkarte-82755/" target="_blank">https://www.medienrechtsnews.de/verletzung-urheberrechtlicher-verwertungsrechte-an-einer-landkarte-82755/</a></p><p>- <a href="https://irights.info/artikel/der-beste-weg-zur-anfahrtsskizze/5463" target="_blank">https://irights.info/artikel/der-beste-weg-zur-anfahrtsskizze/5463</a></p><p>- <a href="https://schutt-waetke.de/it-recht/urheberschutz-fuer-landkarten-und-stadtplaene/" target="_blank">https://schutt-waetke.de/it-recht/urheberschutz-fuer-landkarten-und-stadtplaene/</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="infografik, post: 2734289, member: 444452"] Moin, ich hab noch mal ein wenig weiter gegraben. § 24 UrhG (Freie Benutzung) besagt: "[SIZE=5][B]§ 24 Freie Benutzung[/B][/SIZE] (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird." Quelle: [URL]https://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html[/URL] Da meine Karten sich sehr stark von den Ursprungswerken unterscheiden (die Ursprungswerke sind nur eine grobe Basis, von der Straßen nur grob übertragen wurden, um dem Betrachter eine ungefähre Vorstellung der örtlichen Gegebenheiten zu geben - die Entfernung vom Original ist also merklich), bliebe nach meinem Verständnis noch zu klären, ob diese in freier Benutzung entstanden sind. Die zugrundeliegenden Karten sind im Wesentlichen von [URL]https://www.openrailwaymap.org[/URL] – das ist ein Unterprojekt von [URL]https://www.openstreetmap.de[/URL] und verwendet auch deren Nutzungsbedingungen. Wenn ich die Nutzungsbedingungen ([URL]https://www.openstreetmap.de/faq.html#wie_daten_nutzen[/URL]) richtig interpretiere, darf ich die Karten als Basis zur Erstellung eigener Daten auch kommerziell nutzen, wenn die Quelle angegeben wird. Ergänzt werden diese Daten oft durch Messtischblätter aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg, bzw. durch Nachdrucke dieser Messtischblätter durch die US-Army aus den späten 1940er und frühen 1950ern –di ja – wenn ich richtig informiert bin – auch gemeinfrei sind. Bis dann, Thorsten Weitere Quellen: - [URL]https://www.it-recht-kanzlei.de/freie-benutzung-urheberrechtsschranke-zustimmung-urheber.html[/URL] - [URL]https://www.medienrechtsnews.de/verletzung-urheberrechtlicher-verwertungsrechte-an-einer-landkarte-82755/[/URL] - [URL]https://irights.info/artikel/der-beste-weg-zur-anfahrtsskizze/5463[/URL] - [URL]https://schutt-waetke.de/it-recht/urheberschutz-fuer-landkarten-und-stadtplaene/[/URL] [/QUOTE]
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