weitestgehend nur noch lesend
Auf jeden Fall.sehr vorsichtig zu sein
Schöne neue Welt.Mich trübt es ein wenig zu erfahren, dass man so viel Aufwand betreiben muss

Bis zu einem gewissen Grad kann ich das aber verstehen. Neue Medien, neue Regeln.
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essdreipro
Guest
weitestgehend nur noch lesend
wer hat gewußt, dass der beleuchtete Eifelturm rechtebeladen ist
essdreipro
Guest
Docendo discimus, sapere aude, incipe!
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@PicturehunterUnd selbst wenn man die (Nutzungs)Rechte an einem Bild zu haben glaubt, so kann dies auch ganz schnell zum Problem werden:
.......................
Ich finde diese Entwicklung furchtbar. Die Kommentare ..................
Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Noch nicht viel geschrieben
Solche Pauschal-Freigaben sind hilfreich zur Sensibilisierung, da das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild fallabhängig gewährt werden kann, aber nicht wirklich zielführend. Auch bei einer Pauschalerklärung besteht Einschränkungsmöglichkeit.Hallo,
Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit der Direktion suchen. Auf unserem Gymnasium wurde bei der Einschulung per Unterschrift von jedem Schüler und deren Erziehungsberechtigten die Erlaubnis eingeholt zu filmen, zu fotografieren und dies auch zu veröffentlichen, z.B. im Internet. Hier wurde auch ausdrücklich unterschieden, ob die Personen einzeln oder die Situation in der Gruppe dargestellt wird.
Was soll der Internetauftritt mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun haben? Wenn dort Bilder erscheinen, heißt das nicht, dass eine Erlaubnis vorliegt.Hat denn die Schule keinen Internetauftritt mit Bildern, auf denen auch von Veranstaltungen Personen zu erkennen sind?
essdreipro
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hin und wieder mal da
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Recht hast Du ja. Auf den, mir bekannten Websites Grundschule, Gymnasium, Berufsschulen werden laufend Bilder aus Veranstaltungen, Projekten usw. auf den eigenen Server hochgeladen. Die Grundsatzerklärung hat i.d.R. jeder abgegeben. Einzelpersonen können aber jederzeit den Admin formlos zum Löschen des Bildes auffordern. Das kommt äußerst selten bis gar nicht vor - trotz Medienkompetenz-Unterricht haben die Kids was die Schulwebsite angeht ein gesundes Vertrauen und gehen damit cool um................. Auch bei einer Pauschalerklärung besteht Einschränkungsmöglichkeit.
Was soll der Internetauftritt mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun haben? Wenn dort Bilder erscheinen, heißt das nicht, dass eine Erlaubnis vorliegt.
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