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myhotshot

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo bin Hobby Fotograf .. Ohne ausbildung oder so .. ja !
jetz habe ich mir gesacht das ich mir ein paar visietenkarten machen lasse , da wollte ich fragen ob ich auf die Viesietenkarte auch das Wort Fotograf benutzen darf !

sprich
******************************
NAME JOACHIM MUSTERMANN
FOTOGRAF
TEL: 54545454554
HP:
Slogan : Einfach schöne Fotos ..
******************************
????? wenn ich das nicht da hinschreiben darf weil ich ja vieleicht rechlich keinen anspruch auf den Titel Fotograf habe .. was kann ich dann hinschreiben ?

Gruß TIM
 

Fotografie

AW: Visitenkarte

Du kannst auch Arzt draufschreiben ;)
Es ist nur die Frage, solltest Du nicht den Beruf erlernt haben, ob Du Deine neuen Bekanntschaften anlügen willst.
Evtl kannst Du es etwas schönigen in dem Du anstatt "Fotograf" einfach "Fotografie" draufschreibst.
 
AW: Visitenkarte

Wenn jemand als Fotograf arbeitet, muss er das ja nicht unbedingt gelernt haben. Es gibt in allen Bereichen Quereinsteiger, die in ihrer Arbeit mindestens genauso gut sind wie Leute "die das gelernt haben".
Mir ist nicht bekannt, dass "Fotograf" allein eine geschützte Bezeichnung ist.
 
AW: Visitenkarte

also ich kenne einen Fotografen der sich immer darüber beschwert, dass sich jeder x-beliebige mensch so nennen darf ... sprich es keine geschützte Berufsbezeichnung ist ...

von Daher würde ich mal behaupten, dass du es gut und gerne drauf schreiben darfst.
 
AW: Visitenkarte

Wie viele Journalisten schimpfen sich als solche und haben nicht mal ein Volontariat. Allerdings würde ich auch dahin tendieren, Fotografie (vielleicht sogar noch spezifischer: z.B. Akt- oder Produkt-Fotografie) auf die Visitenkarte zu schreiben. Wenn die Karte ansehnlichst präsentiert ist, dann klappt es auch mit Kunden ;-)
 
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Also, zu diesem Thema lese ich immer wieder unterschiedliches.
Habe gerad gefunden:

In Deutschland erlaubnispflichtige Gewerbe (Auswahl)
mit Angabe der Vorschrift und zuständiger Behörde

Stand 1.11.2007....
Fotografen (zulassungsfreies Handwerk)

Anzeigepflicht nach Handwerksordnung Anlage B 1, Nr. 38
Zuständige Behörde: die örtlich zuständige Handwerkskammer
Das bedeutet für mich: Du darfst dich zwar Fotograf nennen, musst dich dann aber bei der Handwerkskammer anmelden und entsprechende Beiträge zahlen.
Generell wird - unabhängig von der Berufsbezeichnung - dsbzgl. zwischen künstlersicher (keine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer nötig) und handwerklicher Fotografie (Mitgliedschaft nötig) unterschieden. Diese Unterscheidung ist im Detail ziemlich kleinlich und bürokratisch, Hochzeitsfotografie zählt afaik zum Beispile zum Handwerk, wenn du damit also deien Brötchen verdienst musst du dich auch als Handwerker anmelden.
Zurück zu deiner Frage:
Ich würde auf Nummer sicher gehen und folgende Begriffe verwenden:

-Fotodesigner
-Fotografie
-Fotokunst/Fotokünstler
-Lichtbildner ;)
 
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Das bedeutet für mich: Du darfst dich zwar Fotograf nennen, musst dich dann aber bei der Handwerkskammer anmelden und entsprechende Beiträge zahlen.

Eine Anmeldung ist aber nur notwendig, wenn man das gewerblich macht. Es spielt eigentlich keine Rolle, wie man sich nennt, sondern ob man Geld verlangt oder nicht.
 
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Hallo,

wenn man sich Fotograf nenne möchte muss man aber in der HwK eintreten.


Hier noch etwas zum Namen Fotograf


 
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wie schon gesagt darfst du dich darauf photograph, designer oder was weiß ich nennen.

stellt sich nur die frage ob du das nur weiter als hobby machen willst oder vorhast kohle mit zu machen. dann würde sich auch die frage mit den beitragszahlungen an die handelskammer klären ;)

EDIT: ich lese grad das fotograf zu denzahlungsfreien gewerben gehört, also würde ne anmeldung reichen oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Hallo,

Du darfst dich Fotograf nennen solange Du nichts dafür nimmst. Aber solltest Du einmal Geld dafür nehmen und es wird dir das nachgewiesen, dann kommen hohe Beiträge.
 
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Seit dem 1.1.2004 ist "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr und jeder Hinz und Kunz kann sich so nennen. Anders ist es bei der Bezeichnung "Fotografenmeister", diesen kann man nur angeben wenn man tatsächlich eine entsprechende Ausbildung hat.

Das ist aber keine Rechtsberatung sondern nur ein Auszug aus meinem gefährlichen Halbwissen...
 
AW: Visitenkarte

Es ist immer so eine Sache mit dem Namen oder Titel auf Visitenkarten. Ich würde eine andere Bezeichnung wählen, z.B Fotokunst, Fotografie & Bildbearbeitung usw. Die Vorstellung dass Du mal gebucht wirst und dann nicht das Wissen hast, könnte schon eine blöde Situation werden!
 
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Ich weiß zwar nicht wie es in Deutschland ist, aber in Österreich ist die Bezeichnung Fotograf frei, denn es gibt bei uns den Berufsfotografen.
Schöne Grüße!
 
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ohjeee :)

google bitte mal katalog berufe
alles weitere sollte danach klar sein

und arzt darf nicht drauf stehen so ein quatsch,
(ich gehe davon aus das er die karten ernsthaft verteilen will)
 
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